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Vorläufige Ausschreibung für die Wettbewerbe der Spielzeit 2012/2013
Alle an den Spielen des Basketballkreises Ostwestfalen Beteiligten verpflichten sich der Idee des Basketballs entsprechend zu rein sportlichen, in allen Bereichen gewaltfreien Wettbewerben.
Vorwort: Diese Ausschreibung enthält die für den Spielbetrieb des Basketballkreises Ostwestfalen (BKO) geltenden Bestimmungen. An einigen Stellen wird auf Anlagen zu den Ausschreibungen des Westdeutschen Basketball-Verbandes (WBV) verwiesen; diese sind neben einer Vielzahl von Formularen für die Abwicklung des Spielbetriebs ebenso auf der Internet-Seite des WBV http://www.wbv-online.net nachzulesen wie die Satzungen und Ordnungen von DBB und WBV.
Satzung und Ordnungen sowie Ansprechpartner und Anschriften auf Kreisebene (Abteilungsleiter, Hallenverzeichnis, Kreisvorstand, etc.) stehen im Internet unter http://www.bbk-ostwestfalen.de zur Verfügung.
Teil A - Allgemeine Durchführungsbestimmungen
A.1 Grundlagen
| A.1.1 |
Der Basketballkreis Ostwestfalen e.V. (BKO) führt als verantwortlicher Veranstalter die Wettbewerbe um die Kreismeisterschaft der Senioren und der Jugend durch.
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| A.1.2 |
Der Spielbetrieb wird durch die Spielordnungen von DBB, WBV und BKO sowie diese Ausschreibung in Verbindung mit den "Offiziellen Basketball-Regeln" der FIBA geregelt.
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| A.1.3 |
Sollten Teilbereiche in dieser Ausschreibung nicht explizit geregelt sein, gelten die entsprechenden Bestimmungen der aktuellen Ausschreibung des WBV für die Senioren- und Jugend-Wettbewerbe sowie möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichte Änderungen und Ergänzungen.
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| A.1.4 |
Die Spiele der jeweiligen Meisterschaftswettbewerbe (MWB) werden nach dem vom Veranstalter erstellten Spielplan ausgetragen; sie gelten für alle Teilnehmer als Pflichtspiele. Ausrichter eines Pflichtspiels ist der im offiziellen Spielplan zuerst genannte Verein.
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| A.1.5 |
Für alle Wettbewerbe gilt der Strafenkatalog des Basketballkreises Ostwestfalen bzw. des WBV.
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A.2 Teilnehmerausweis (TA)
| A.2.1 |
Jeder auf dem Spielberichtsbogen (SBB) aufgeführte Spieler muss dem 1. Schiedsrichter seinen gültigen (Sonder-)Teilnehmerausweis zur Überprüfung und Identitätsfeststellung vorlegen.
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| A.2.2 |
Ein Teilnehmerausweis ist nur mit Foto, Unterschrift und Vereinsstempel gültig. Eine Kopie des Teilnehmerausweises oder ein Internet-Ausdruck gilt nicht als Nachweis der Spielberechtigung.
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| A.2.3 |
Jeder Spieler, der seinen gültigen Teilnehmerausweis nicht vorlegen kann, muss einen auf seinen Namen ausgestellten gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Kinderausweis mit Bild) vorlegen, um sich zu legitimieren.
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| A.2.4 |
Ein Spieler, der weder seinen gültigen Teilnehmerausweis noch einen anderen auf ihn ausgestellten gültigen Lichtbildausweis vorlegen kann, gilt als teilnahmeberechtigt, wenn er einem der Schiedsrichter persönlich bekannt ist und wenn dieser die Identität auf der Rückseite des SBB bestätigt.
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| A.2.5 |
Ein Spieler, dessen Identität durch die Schiedsrichter nicht festgestellt werden kann, wird wie ein "Spieler ohne Teilnahmeberechtigung" behandelt.
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| A.2.6 |
Die Identität von Spielern kann bis zur Schließung des Spielberichtsbogens durch den 1. Schiedsrichter nachgewiesen werden.
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| A.2.7 |
Jede Unregelmäßigkeit ist von den Schiedsrichtern auf der Rückseite des SBB zu vermerken.
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| A.2.8 |
Für die Veranlassung der Streichung eines auf dem SBB eingetragenen Spielers ist der auf dem SBB eingetragene Trainer der betreffenden Mannschaft verantwortlich. Eine Streichung ist nur vor Spielbeginn zulässig und muss vom 1. Schiedsrichter auf der Rückseite des SBB bestätigt werden.
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A.2.9
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In Jugendspielen mit vereinseigenen Schiedsrichtern hat der Trainer der Gastmannschaft das Recht, die Teilnehmerausweise der Heimmannschaft einzusehen und Beanstandungen bis zur Unterschrift durch den 1. Schiedsrichter auf der Rückseite des Spielberichtsbogens vermerken zu lassen.
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A.3 Einsatzberechtigung (EB)
| A.3.1 |
Jeder Spieler, der eingesetzt werden soll, muss eine Einsatzberechtigung besitzen.
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| A.3.2 |
Der Verein erteilt einem teilnahmeberechtigten Spieler die Einsatzberechtigung für eine Mannschaft online in TeamSL. Die Einsatzberechtigung wird erlangt, wenn der Spieler vor der angesetzten Spielbeginnzeit auf der Spielerliste der Mannschaft in TeamSL eingetragen (gemeldet) wurde. Die Einsatzberechtigung kann auf keinem anderen Weg erlangt werden.
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| A.3.3 |
Jeder einsatzberechtigte Spieler darf neben dem Einsatz bei Spielen der Stamm-Mannschaft in der Mannschaft mit der nächst niedrigeren Ordnungszahl aushelfen, sofern diese Mannschaft nicht in der gleichen Spielklasse spielt.
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| A.3.4 |
Ein Jugendspieler der nach der DBB-JSO zugelassenen Altersklassen erlangt die Einsatzberechtigung in einer Senioren-Mannschaft über die Eintragung auf der Spielerliste dieser Senioren-Mannschaft.
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| A.3.5 |
Für den Einsatz in einer Senioren-Mannschaft benötigt ein Spieler der Altersklasse U16 bzw. U15 zusätzlich eine Senioren-Spielberechtigung. Diese ist unter Verwendung des entsprechenden Formulars beim WBV zu beantragen. Der Antrag ist gebührenpflichtig.
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| A.3.6 |
Die Einsatzberechtigung eines Jugendspielers mit einer Sonderteilnahmeberechtigung (STB) für eine Senioren-Mannschaft gilt nur für die beantragte Mannschaft. Ein Aushelfen ist nicht möglich.
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| A.3.7 |
Die Änderung einer Einsatzberechtigung ist nur über einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Spielleitung (siehe Teil F - Instanzen) möglich. Dieser Antrag ist gebührenpflichtig.
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| A.3.8 |
Die Änderung der Einsatzberechtigung wird mit der Eintragung in TeamSL wirksam.
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A.4 Spielerliste (TeamSL)
| A.4.1 |
Mit Ausnahme des Sommerpokals ist für jede Mannschaft, die am Spielbetrieb des BKO teilnimmt, eine Spielerliste in TeamSL zu führen.
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| A.4.2 |
Alle Spieler, die in einer Mannschaft eingesetzt werden, müssen vor Spielbeginn auf der Spielerliste dieser Mannschaft eingetragen sein.
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| A.4.3 |
Der Verein hat sich vor Spielbeginn davon zu überzeugen, dass alle Spieler, die im Spiel eingesetzt werden sollen, auch auf der Spielerliste aufgeführt sind.
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| A.4.4 |
Auf jeder Spielerliste einer für die Kreisligen des BKO gemeldeten Mannschaft müssen mindestens 5 teilnahmeberechtigte Spieler aufgeführt sein.
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A.5 Halle | Spielfeld
| A.5.1 |
Hallenzulassung: Der Heimverein muss eine durch den WBV zugelassene Halle mit einem entsprechenden Spielfeld zur Verfügung stellen. Mit der Zulassung der Halle für den Spielbetrieb wird vom WBV eine Hallennummer vergeben, die sowohl in den offiziellen Spielplänen verwendet wird, als auch auf dem Spielberichtsbogen angegeben werden muss.
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| A.5.2 |
Der Antrag auf Zulassung einer Halle/Spielfeld ist unter Verwendung des entsprechenden Formulars (Formular auf http://www.bbk-ostwestfalen.de) an die WBV-Geschäftsstelle zu richten. Über Anträge zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen entscheidet der Fachwart für Spielbetrieb und Sportorganisation des BKO oder der jeweilige Jugend-Spielleiter des BKO endgültig. |
| A.5.3 |
Jedes Spiel ist in einer Halle mit einer der Spielklasse entsprechenden Zulassung auszutragen.
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| A.5.4 |
Ein Querfeld darf nur benutzt werden, wenn das Querspielfeld eine eigene Zulassungsnummer erhalten hat oder eine Ausnahmegenehmigung des BKO oder WBV für ein bestimmtes Spiel vorliegt.
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| A.5.5 |
In einer Liga können Spiele sowohl in Hallen mit neuen Spielfeldmarkierungen wie auch in Hallen mit alten Spielfeldmarkierungen durchgeführt werden. Es gilt immer die jeweilige Spielfeldmarkierung einschließlich der 3-Punkte-Linie.
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| A.5.6 |
Die Austragung eines Spiels in einer Halle ohne Zulassung führt ebenso zu einer Geldstrafe wie die Austragung eines Spiels in einer zugelassenen Halle ohne regelgerechte Ausrüstung.
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A.6 Spielberichtsbogen (SBB)
| A.6.1 |
Bei allen Pflichtspielen ist der DBB-SBB ab Ausgabe Nr. 05/04 zugelassen.
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| A.6.2 |
Für das ordnungsgemäße Ausfüllen des SBB - mit Ausnahme der Angaben der Gastmannschaft - ist der Ausrichter verantwortlich. Der Trainer der Gastmannschaft ist für die Eintragung der eigenen Angaben selbst verantwortlich.
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| A.6.3 |
Alle auf dem SBB eingetragenen Spieler gelten als eingesetzt.
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| A.6.4 |
Jeder Spielberichtsbogen ist im Original so rechtzeitig zu versenden, dass dieser spätestens am 3. Werktag nach dem Austragungstermin bei der zuständigen Spielleitung vorliegt.
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| A.6.5 |
Liegt der SBB am 4. Werktag nicht vor, wird die Einsendung des SBB einmal kostenpflichtig per Email angemahnt. Nach Ablauf der festgesetzten Eingangsfrist, gilt das Spiel als nicht ausgetragen und wird gegen die Mannschaft des Ausrichters als verloren gewertet. Die Höhe der Geldbuße regelt der Strafenkatalog des Kreises.
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A.7 Spielball | Spieluhren
| A.7.1 |
Als Spielball sind nur die in der offiziellen DBB-Liste aufgeführten Spielbälle zugelassen.
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| A.7.2 |
Bei Meisterschaftsspielen der Herren und in den Jugend-Altersklassen U16m, U18m und U20m dürfen nur Bälle der Größe 7 benutzt werden.
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| A.7.3 |
Bei Meisterschaftsspielen der Damen und in den Jugend-Altersklassen U13w, U15w, U17w und U19w sowie in der U14offen dürfen nur Bälle der Größe 6 benutzt werden.
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| A.7.4 |
In den Altersklassen U12 und jünger dürfen nur Bälle der Größe 5 benutzt werden.
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| A.7.5 |
Die für die Aufwärmphase zur Verfügung gestellten Bälle müssen die gleiche Größe haben wie der offizielle Spielball.
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| A.7.6 |
Der Ausrichter ist verpflichtet, die Spielzeitnahme und die Überwachung der 24-Sekunden-Regel für die Dauer eines Spiels zu gewährleisten.
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A.8 Terminangaben | Spielplanüberprüfung
| A.8.1 |
Jeder Verein hat für jede seiner an den MWBe teilnehmenden Mannschaften die Spieltermine fristgerecht in TeamSL einzutragen. Bei Nichteinhaltung der Abgabefrist oder bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben wird der Verein einmal angemahnt.
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| A.8.2 |
Die Spielbeginnzeiten zweier aufeinander folgender Spiele in derselben Spielhalle müssen mindestens zwei Stunden auseinander liegen.
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| A.8.3 |
Jeder Verein ist verpflichtet, die im veröffentlichten Spielplan (Hin- und Rückrunde) angegebenen Daten für jede seiner Mannschaften zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die jeweilige Spielleitung unverzüglich zu informieren.
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| A.8.4 |
Der Veranstalter haftet nicht für Kosten, die aufgrund fehlerhafter Spielplanangaben (falsche Halle, falsches Spieldatum, zeitlich falscher Spielbeginn) entstehen.
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A.9 Spielverlegung
| A.9.1 |
Jede Spielverlegung ist grundsätzlich bei der zuständigen Spielleitung schriftlich zu beantragen und ist gemäß BKO-Strafen- und Gebührenkatalog kostenpflichtig. Für den Antrag ist das entsprechende Formblatt zu verwenden (Formular auf http://www.bbk-ostwestfalen.de). |
| A.9.2 |
Ein Antrag auf Spielverlegung ist nur dann zulässig, wenn er mindestens 12 Tage vor dem neuen Austragungstermin der Spielleitung vorliegt. Wird das Spiel auf einen späteren Austragungstag in der gleichen Spielwoche verlegt, so muss der Antrag mindestens 12 Tage vor dem ursprünglichen Austragungstermin der Spielleitung vorliegen.
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| A.9.3 |
Eine Verlegung eines Spiels ist zulässig:
- bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung am selben Austragungstermin
- wenn der neue Austragungstermin innerhalb des Spieltages liegt,
- wenn der neue Austragungstermin in einem davor liegenden Spieltag liegt.
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| A.9.4 |
Eine Spielverlegung auf eine spätere Spielwoche ist nicht zulässig.
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| A.9.5 |
Die Teilnahme von Spielern oder Trainern an Sitzungen, Erkrankungen, berufliche Verhinderung, Urlaub oder ähnliche Gründe gelten nicht als Begründungen für Verlegungsanträge.
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| A.9.6 |
Bei einer Spielverlegung ist die schriftliche Zustimmung des Spielpartners notwendig, wenn sich die angegebene Spielbeginnzeit oder das Austragungsdatum ändert. Diese ist dem Antrag auf Spielverlegung unaufgefordert beizufügen. Ist dies nicht der Fall, gilt der Antrag als nicht gestellt.
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| A.9.7 |
Bei Ablehnung einer Spielverlegung durch den Spielpartner kann der Verein unter Darlegung der Gründe für die Notwendigkeit der Verlegung diese bei der zuständigen Spielleitung beantragen. Der Antrag muss spätestens 7 Tage vor dem angesetzten Austragungstermin eingegangen sein.
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| A.9.8 |
Eine Spielverlegung nur der Halle nach bedarf keiner Zustimmung des Spielpartners. Der Antrag ist gebührenfrei.
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A.9.9
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Stimmt die jeweilige Spielleitung dem Antrag zu, wird der Spielplan entsprechend geändert. Es erfolgt eine automatische Email-Benachrichtigung aller Spielbeteiligten.
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A.9.10
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Die jeweilige Spielleitung ist berechtigt, Spielverlegungen von sich aus vorzunehmen.
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A.10 Spielausfall | Spielabsage
| A.10.1 |
Jeder Spielausfall ist der zuständigen Spielleitung (siehe Teil F - Instanzen | Anschriften) durch den Heimverein noch am Austragungstag telefonisch oder per Email unter Bekanntgabe des Ausfallgrundes zu melden.
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| A.10.2 |
Eine Spielabsage ist allen Spielbeteiligten sowie der Spielleitung unverzüglich vom absagenden Verein telefonisch mitzuteilen. Die Absage hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass unnötige Anreisen des Spielpartners und der Schiedsrichter vermieden werden. Erfolgt die Absage nicht oder ist diese so kurzfristig, dass die anreisende Mannschaft oder die Schiedsrichter nicht mehr erreicht werden, hat der absagende Verein die entstandenen Fahrtkosten sowie die Spielgebühren der SR zu ersetzen.
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| A.10.3 |
Ein ausgefallenes oder abgesagtes Spiel wird gegen den verursachenden Verein gewertet. Über Ausnahmen entscheidet der Spielleiter.
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A.11 Neuansetzung
| A.11.1 |
Eine Spielneuansetzung aufgrund fehlender, vom Fachwart für Schiedsrichterwesen angesetzter Schiedsrichter muss innerhalb von 3 Wochen nach dem ursprünglichen Austragungstermin erfolgen.
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| A.11.2 |
Die Spielpartner müssen sich möglichst noch am Austragungstag, spätestens jedoch innerhalb einer 3-Tage-Frist, auf einen neuen Termin einigen und diesen der Spielleitung bekannt geben.
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| A.11.3 |
Einigen sich die Spielpartner innerhalb einer Frist von 3 Tagen nicht auf einen entsprechenden Austragungstermin, wird dieser von der Spielleitung festgelegt. Diese Entscheidung ist endgültig.
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| A.11.4 |
Bei anderen Neuansetzungen entscheidet die Spielleitung über die Frist des Nachholspieltermins.
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A.12 Spielbeginnzeiten und ergänzende Regelungen
| A.12.1 |
Die Spielbeginnzeiten in den Kreisligen sind wie folgt vorgeschrieben:
| Altersklasse | Montag - Freitag | Samstag | Sonntag/Feiertag |
| Senioren (m/w) | 19:00 - 20:30 | 14:00 - 20:00 | 10:00 - 20:00 ( * ) |
| U11 - U16 | 17:30 - 18:30 | 14:00 - 18:30 | 10:00 - 16:30 |
| U17 - U20 | 18:30 - 20:30 | 14:00 - 20:00 | 10:00 - 18:30 |
* Zusatzregelung für Sonntagsspiele: Einzelspiele, die nicht Teil einer Kopplung sind, dürfen nicht in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden! |
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| A.12.2 |
Frühere und spätere Anfangszeiten sind nur mit Genehmigung der Gastmannschaft zulässig. Wird diese Genehmigung nicht eingeholt, braucht der Gegner nicht anzutreten und das Spiel wird für die Heimmannschaft als verloren gewertet.
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| A.12.3 |
An folgenden Tagen gelten besondere Spielbeginnzeiten:
| Tag der Deutschen Einheit | Mi, 03.10.2012 | Spielbetrieb wie Sonntagsregelung |
| Allerheiligen | Do, 01.11.2012 | Spielbetrieb ab 18:00 Uhr möglich |
| Volkstrauertag | So, 18.11.2012 | Spielbetrieb ab 13:00 Uhr möglich |
| Totensonntag | So, 25.11.2012 | Spielbetrieb nicht möglich |
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| A.12.4 |
Zur Entzerrung des Senioren-Spielbetriebs an den Wochenenden sollte angestrebt werden, den Spielbetrieb verstärkt unter der Woche abzuwickeln.
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| A.12.5 |
Örtliche (Groß-)Veranstaltungen wie z.B. Kirmes, Schützenfest oder Ähnliches, die die Vollsperrung von Straßen sowie Parkplatzprobleme zur Folge haben, sind vom Heimverein spätestens 7 Tage vor dem angesetzten Austragungstermin allen Spielbeteiligten mit Hinweis auf Ausweichmöglichkeiten mitzuteilen. Ein gemeldetes Fristversäumnis wird gemäß BKO-Strafenkatalog geahndet.
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A.13 Ergebnismitteilung
| A.13.1 |
Das Spielergebnis ist vom Heimverein am Austragungstag möglichst unmittelbar nach Ende des betreffenden Spieles mitzuteilen, spätestens jedoch bis Mitternacht (24:00 Uhr) des selben Tages.
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| A.13.2 |
Die Mitteilung der Spielergebnisse kann entweder per SMS direkt an die TeamSL-Nummer 72990 erfolgen (Anlage 1) oder ist selbstständig online in TeamSL einzutragen. In Ausnahmefällen können die Senioren-Spielleiter auch per Telefon informiert werden.
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| A.13.3 |
Die SMS muss folgendes Format haben: dbb_Liga-Nr._Spiel-Nr._Endstand-Heim_Endstand-Gast.
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| A.13.4 |
Nichtbeachtung wird gemäß Strafenkatalog geahndet.
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A.14 Spielkleidung
| A.14.1 |
Alle Spielhemden müssen auf der Vorder- und Rückseite mit Trikotnummern versehen sein.
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| A.14.2 |
Die Mannschaft des Heimvereins muss Spielhemden in heller Farbe tragen.
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| A.14.3 |
Die Mannschaft des Gastvereins muss Spielhemden in dunkler Farbe tragen.
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| A.14.4 |
Die Spielpartner können für ein bestimmtes Spiel im Vorfeld einen Tausch vereinbaren.
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| A.14.5 |
Bei Farbgleichheit muss die dafür verantwortliche Mannschaft auf Ersatztrikots wechseln.
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A.15 Mannschaftsverantwortliche
| A.15.1 |
Ein Verein hat für jede Mannschaft einen Mannschaftsverantwortlichen mit Namen, Anschrift, Telefon und Email-Adresse in TeamSL einzutragen.
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| A.15.2 |
Die Eintragung muss bis spätestens zwei Wochen vor Saisonbeginn erfolgen.
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| A.15.3 |
Ergeben sich Änderungen, sind diese unverzüglich in TeamSL vorzunehmen und dem jeweiligen dem Spielleiter mitzuteilen. Ein Fristversäumnis wird gemäß BKO-Strafenkatalog geahndet.
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A.16 Haftung
| A.16.1 |
Der BKO übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle und andere Schadensfälle, sofern nicht bestehende ersatzpflichtige Versicherungen für die Regulierung eines Schadensfalles aufkommen.
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| A.16.2 |
Bei Beschädigung einer Korbanlage ist der Verursacher bzw. dessen Meldeverein verantwortlich und zur Kostenübernahme verpflichtet; dies gilt auch für die Beschädigung sonstiger Halleneinrichtungen.
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A.17 Alkoholverbot
| A.17.1 |
Kein Teilnehmer am Spielbetrieb darf während eines Spiels Alkohol zu sich nehmen.
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| A.17.2 |
Alkohol jeglicher Art im Bereich der Mannschaftsbänke und des Anschreibetisches ist nicht erlaubt.
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| A.17.3 |
Wird die Verwarnung nicht beachtet oder erneut gegen das Alkoholverbot verstoßen, wird das Spiel entsprechend den Regeln durch die Schiedsrichter abgebrochen.
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| A.17.4 |
Bei Verstoß gegen das Alkoholverbot werden alle Teilnehmer des Spiels einmal durch die Schiedsrichter verwarnt. Wird die Verwarnung nicht beachtet und erneut gegen das Alkoholverbot verstoßen, wird das Spiel entsprechend der Regeln durch den 1. Schiedsrichter abgebrochen. |
Teil B - Meisterschaftswettbewerbe Senioren
B.1 Veranstalter, Meisterschaftswettbewerbe
| B.1.1 |
Der Basketballkreis Ostwestfalen e.V. (BKO) führt als verantwortlicher Veranstalter Meisterschaftswettbewerbe für Damen und Herren auf Kreisebene durch.
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| B.1.2 |
Die Meisterschaftsspiele dienen der Ermittlung der Kreismeister, der Platzierung der teilnehmenden Mannschaften in den einzelnen Spielklassen/-gruppen und der Zuteilung der Anwartschaftsrechte sowie der sich daraus ergebenden Verteilung der Teilnahmerechte für die WBV-Bezirksligen in der nachfolgenden Spielzeit entsprechend den offiziellen Abschlusstabellen.
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B.2 Spielbetrieb
| B.2.1 |
Der Spielbetrieb wird - getrennt nach Damen und Herren - in festgelegten Spielklassen durchgeführt.
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| B.2.2 |
Die Bildung von Spielgruppen innerhalb einer Spielklasse und die Anzahl der den Spielklassen/-gruppen zugeordneten Mannschaften richten sich nach der Anzahl der Meldungen: 1. Kreisliga Herren und 2. Kreisliga Herren (nur falls mehr als 12 Meldungen) Kreisliga Damen (nur falls hinreichend viele Meldungen).
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| B.2.3 |
Der Veranstalter hat das Recht, die Zuordnung unter Berücksichtigung eventueller Kooperationen mit benachbarten Kreisen mit dem Ziel sportlich interessanter Wettbewerbe und unter Beachtung regionaler Gegebenheiten vorzunehmen.
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| B.2.4 |
In den Spielgruppen kann jeder Verein für maximal zwei Mannschaften ein Teilnahmerecht erhalten.
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B.3 Abschlusstabellen | Anwartschaft (AW) | Teilnahmerechte (TR)
| B.3.1 |
Die veröffentlichten offiziellen Abschlusstabellen legen in den einzelnen Spielklassen/Spielgruppen die endgültige Platzierung der Mannschaften im abgeschlossenen Meisterschaftswettbewerb fest.
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| B.3.2 |
Die Mannschaft auf dem 1. Tabellenplatz erhält das AW/TR für die Teilnahme am MWB der nächsthöheren Spielklasse unter der Voraussetzung, dass der betreffende Verein in der nächsthöheren Spielgruppe - unter Einschluss des Aufsteigers - nicht mit mehr als zwei Mannschaften vertreten ist.
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| B.3.3 |
Der BKO meldet als Veranstalter seines MWB die Erwerber der Anwartschaftsrechte für die Teilnahme an den Wettbewerben der Bezirksligen an die WBV-Geschäftsstelle und reicht die offiziellen Abschlusstabellen ein. Der Meldung sind die verbindlichen Erklärungen nach B.3.4. beizufügen.
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| B.3.4 |
Erklärungspflichten: Jeder Verein, der durch Qualifizierung oder Angebot des Veranstalters ein Anwartschaftsrecht für die Teilnahme in der nächsthöheren Spielklasse für eine seiner Mannschaften erhält, muss dem WBV gegenüber seine Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebotes schriftlich erklären.
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| B.3.5 |
Der Westdeutsche Basketball-Verband, ist berechtigt, je nach Vorhandensein freier Plätze weiteren Mannschaften der KL1H und KLD Anwartschaften/Teilnahmerechte für die Bezirksligen anzubieten.
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| B.3.6 |
Näheres über den Verzicht auf eine Anwartschaft, den Verlust selbiger, die Besetzung eines freien Teilnehmerplatzes und die Überbesetzung einer Spielgruppe ist in der WBV-Ausschreibung geregelt.
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B.4 Auf- und Abstiegsregelung in den Kreisligen
| B.4.1 |
Im Spielbetrieb der Herren ist ein Auf- und Abstieg der Mannschaft auf dem 1. Tabellenplatz der 2. Kreisliga gegenüber der letztplatzierten Mannschaft der 1. Kreisliga vorgesehen, wenn wieder mehr als 12 Mannschaften für die darauffolgende Saison gemeldet werden.
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| B.4.2 |
Im Spielbetrieb der Damen ist ein Abstieg nicht vorgesehen.
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B.5 Verzicht eines TR-Inhabers | Ligeneinteilung
| B.5.1 |
Ein Verein kann für eine seiner Mannschaften auf das Teilnahmerecht an dem Wettbewerb einer Spielklasse verzichten. Der Verzicht ist dem Veranstalter gegenüber schriftlich zu erklären. Der Eingang der schriftlichen Erklärung ist maßgebend.
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| B.5.2 |
Verzichtserklärungen sind verbindlich und können nicht widerrufen werden.
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| B.5.3 |
Im Falle des Verzichts nach dem 31. Mai ist die betreffende Mannschaft immer Letztplatzierte der entsprechenden Ligagruppe.
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| B.5.4 |
Weitere Einzelheiten über Ligeneinteilung und den vorläufigen Spielplan sind in der WBV-Ausschreibung geregelt.
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B.6 Schiedsrichtergestellung | Schiedsrichter
| B.6.1 |
Für jede am Senioren-Meisterschaftswettbewerb teilnehmende Mannschaft hat der betreffende Verein bis zum 30.06. eines jeden Jahres zwei einsatzberechtigte und -bereite Pflicht-Schiedsrichter (Soll-Schiedsrichter) namentlich zu melden.
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| B.6.2 |
Bei Verstoß gegen diese Auflage wird der betreffende Verein für jeden an der für ihn errechneten Soll-Anzahl fehlenden Pflicht-Schiedsrichter mit einem Bußgeld gemäß BKO-Strafenkatalog belegt.
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| B.6.3 |
Die Ansetzungen von Schiedsrichtern für die Meisterschaftsspiele der Kreisligen erfolgt namentlich durch den Veranstalter. Die zum Einsatz gelangenden Schiedsrichter besitzen mindestens die Basis-Lizenz. In Ausnahmefällen können auch zwei Basis-Schiedsrichter gemeinsam angesetzt werden.
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| B.6.4 |
Die angesetzten Schiedsrichter sind verpflichtet, die ihnen übertragenen Ansetzungen wahr zu nehmen. Spielrückgaben oder Umbesetzungen sind in Ausnahmefällen möglich. Die entsprechenden Fristen sind hierbei zu wahren.
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| B.6.5 |
Das Nichtantreten von Schiedsrichtern wird gemäß BKO-Strafenkatalog bestraft.
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| B.6.6 |
Die durch das schuldhafte Nichtantreten der SR vom Spielausfall betroffenen Vereine können die entstandenen Fahrt- bzw. Hallennutzungskosten innerhalb von 2 Wochen nach Spieltermin bei der zuständigen Spielleitung geltend machen.
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| B.6.7 |
Dem haftenden Verein des nicht angetretenen Schiedsrichters ist eine detaillierte Kostenaufstellung zu übermitteln, in der die Anzahl der eingesetzten Spieler zuzüglich Trainer und Assistenztrainer, die Anzahl der eingesetzten Pkw (maximal 3), die gefahrenen Kilometer je Pkw für Hin- und Rückfahrt (kürzeste zumutbare Strecke), der sich ergebende Betrag in Euro, das zu begünstigende Konto, Kontoinhaber, Geldinstitut und die BLZ enthalten sein müssen. Bei positiver Entscheidung wird der Betrag dem betreffenden SR bzw. seinem Meldeverein als Haftungsschuldner in Rechnung gestellt.
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| B.6.8 |
Sonderregelung: Wenn kein zweiter Schiedsrichter zugegen ist, darf ein LSE-Schiedsrichter selbst entscheiden, ob er ein Pflichtspiel anpfeift oder nicht. Ihm stehen dann keine Spielgebühren zu, die Fahrtkostenerstattung übernimmt der BKO. Fahrt- und Hallennutzungskosten der beteiligten Vereine können analog zu B.6.6. und B.6.7. beim Meldeverein des nicht angetretenen Schiedsrichters geltend gemacht werden.
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B.7 Schiedsrichtergebühren
| B.7.1 |
Der Heimverein ist verpflichtet, jedem der beiden Schiedsrichter für die Leitung eines Pflichtspiels den im Gebühren- und Strafenkatalog des Kreises festgelegten Betrag zu zahlen. Bei der Leitung von zwei Spielen hintereinander erhalten die Schiedsrichter neben den Spielgebühren jeweils einen Zusatzbetrag von € 5,00 (Tagegeld).
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| B.7.2 |
Ist ein Schiedsrichter gezwungen, ein Spiel allein zu leiten, steht ihm das 1,5-fache seiner Schiedsrichtergebühr pro Spiel zu.
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| B.7.3 |
Die Fahrtkostenerstattung beträgt € 0,30 pro gefahrenen Kilometer. Bei gemeinsamer Anreise beider Schiedsrichter, die stets anzustreben und bei einer gemeinsamer Wegstrecke von mehr als 30 Kilometern zwingend vorgeschrieben ist, beträgt die Fahrtkostenerstattung € 0,34 pro Kilometer.
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| B.7.4 |
Die Schiedsrichter sind verpflichtet, den nach Entfernung kürzesten, zumutbaren Anreiseweg abzurechnen. Sollten verkehrs- oder witterungsbedingte Umwege zu einem längeren Anreiseweg geführt haben, so ist dies durch den Schiedsrichter bei Bezahlung auf der Abrechnung zu vermerken.
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| B.7.5 |
Bestehen bei einem Verein Zweifel an der Abrechnung, so kann er diese unter Vorlage der Quittung durch den Fachwart für Schiedsrichterwesen überprüfen lassen. Der Verein ist jedoch nicht berechtigt, von sich aus Kürzungen vorzunehmen oder die Auszahlung zu verweigern. |
Teil C - Meisterschaftswettbewerbe Jugend
C.1 Veranstalter, Meisterschaftswettbewerbe
| C.1.1 |
Der Basketballkreis Ostwestfalen e.V. (BKO) führt als verantwortlicher Veranstalter auf Kreisebene Meisterschaftswettbewerbe in den Altersklassen U19, U17, U15, U13 und U11 weiblich, U20, U18 und U16 männlich sowie U14 und U12 offen durch.
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| C.1.2 |
Die Meisterschaftsspiele dienen der Ermittlung der Kreismeister und der Platzierung der teilnehmenden Mannschaften in den einzelnen Spielklassen/-gruppen.
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C.2 Altersklassen und Jahrgänge
| C.2.1 |
Es gelten folgende Altersklasseneinteilungen:
| U20m-Jugend: | Jahrgänge 1993/1994 | U19w-Jugend: | Jahrgänge 1994/1995 |
| U18m-Jugend: | Jahrgänge 1995/1996 | U17w-Jugend: | Jahrgänge 1996/1997 |
| U16m-Jugend: | Jahrgänge 1997/1998 | U15w-Jugend: | Jahrgänge 1998/1999 |
| U14o-Jugend: | Jahrgänge 1999/2000 | U13w-Jugend: | Jahrgänge 2000/2001 |
| U12o-Jugend: | Jahrgänge 2001/2002 | U11w-Jugend: | Jahrgänge 2002/2003 |
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| C.2.2 |
Die Durchbrechung der Altersklasse regelt die DBB-Jugendspielordnung. Die Einsatzmöglichkeiten von Jugendlichen sind dem entsprechenden Übersichtsblatt (Anlage 2) zu entnehmen.
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| C.2.3 |
Soll ein Spieler in verschiedenen Altersklassen zum Einsatz kommen, muss er auf den Spielerlisten beider Mannschaften eingetragen sein.
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C.3 Meldegebühr | Rückzug einer Mannschaft
| C.3.1 |
Die Höhe der Startgebühr wird vom Kreisvorstand in Abhängigkeit von der Kreiskasse vor Beginn der nächsten Spielrunde festgelegt. Wird kein neuer Betrag festgelegt, so gilt der des Vorjahres. Für die kommende Spielzeit wird keine Startgebühr erhoben.
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| C.3.2 |
Der Rückzug einer Mannschaft vor Meldeschluss ist nicht kostenpflichtig.
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| C.3.3 |
Der Rückzug einer Mannschaft aufgrund der erfolgreichen Qualifikation für den WBV-Spielbetrieb ist auch nach Meldeschluss nicht kostenpflichtig, sofern die Spielplanerstellung noch nicht erfolgt ist.
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| C.3.4 |
Der Rückzug einer Mannschaft nach Meldeschluss aus anderen Gründen ist gemäß Strafenkatalog des Kreises kostenpflichtig. Jeder zurückziehende Verein ist verpflichtet, den zuständigen Spielleiter und die betroffenen gegnerischen Mannschaften umgehend per Email vom Rückzug zu informieren.
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C.4 Spielbetrieb
| C.4.1 |
Je nach Anzahl der Meldungen werden alle Ligen in den verschiedenen Jugend-Altersklassen mit bis zu 12 Mannschaften besetzt. Die Meisterschaftsspiele werden in Hin- und Rückrunde ausgetragen.
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| C.4.2 |
Der BKO behält sich vor, je nach Anzahl der Meldungen, Altersklassen zusammenzulegen.
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| C.4.3 |
Eine Teilnahme am Spielbetrieb von Mannschaften außer Konkurrenz ist nicht zulässig.
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| C.4.4 |
Die jeweils bestplatzierten Mannschaften der Altersklassen U12o bis U20m und U11w bis U19w erhalten Ranglistenpunkte gemäß Punkteschlüssel für die WBV-Jugendligen. Dafür erfolgt eine getrennte Wertung nach Altersklassen, falls Jahrgangsübergreifend gespielt wird.
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C.5 Qualifikationsturniere auf Kreisebene
| C.5.1 |
Der BKO führt die 1. Qualifikationsrunde für die Regionalligen der Altersklasse U12 offen durch.
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| C.5.2 |
Als Austragungstermin der U12-Qualifikation ist der Karnevalssonntag (10.02.2013) vorgesehen.
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| C.5.3 |
Die Meldung der Ergebnisse und Platzierungen an den WBV erfolgt durch den Veranstalter.
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| C.5.4 |
Der BKO beteiligt sich mit einem angemessenen Betrag an den Schiedsrichterkosten.
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C.6 Durchführungsbestimmungen
| C.6.1 |
In Spielen der Altersklassen U11w und U12o gelten die einheitlichen Vorgaben des DBB (Anlage 3). Mit Ausnahme der Anzahl der Spieler kommen alle Zusatzregelungen zur Anwendung.
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| C.6.2 |
In der offenen U12 und U14 dürfen Mädchen und Jungen in einer Mannschaft spielen.
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| C.6.3 |
Mädchen, die in der U11w, U13w, U15w (jüngerer Jahrgang) zum Einsatz kommen, dürfen unter Berücksichtigung aller gültigen Regelungen auch in der U12o/U14o-Spielklasse eingesetzt werden.
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| C.6.4 |
In den Altersklassen der U13 - U16 ist die Mann-Mann-Verteidigung verpflichtend vorgeschrieben. Die Kriterien der Mann-Mann-Verteidigung regelt Anlage 4 zur Ausschreibung.
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| C.6.5 |
Bei einer Differenz von mehr als 60 Punkten kann die zurückliegende Mannschaft das Spiel vorzeitig durch den 1. Schiedsrichter beenden lassen. Das Spiel wird dann wie ausgetragen gewertet; es erfolgt keine Spielverlustwertung gemäß § 38 DBB-SO.
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C.7 Schiedsrichtereinsatz | Schiedsrichterlizenzen (Mindestanforderungen)
| C.7.1 |
Die Verantwortung der Schiedsrichtergestellung gemäß C.7.3. obliegt allein dem Heimverein.
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| C.7.2 |
Die Schiedsrichter müssen im Besitz einer gültigen Lizenz laut KSCHO sein und dürfen gleichzeitig nicht als Mannschaftsbetreuer einer der beteiligten Mannschaften agieren.
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| C.7.3 |
Für die verschiedenen Altersklassen sind folgende Mindestqualifikationen erforderlich:
| Altersklassen | 1. Schiedsrichter | 2. Schiedsrichter |
| U11 - U16 | mindestens Basis-Lizenz | mindestens Basis-Lizenz |
| | LSD-Lizenz oder höher ( * ) | - - - - - - - - - - - - - - - - - |
| U17 - U20 | mindestens Basis-Lizenz | mindestens Basis-Lizenz |
Einschränkung: Schiedsrichter, die Spiele bis zur U16 alleine pfeifen dürfen, müssen in TeamSL als Pflicht-Schiedsrichter gemeldet sein und am Senioren-Spielbetrieb teilnehmen. Es sollte zudem angestrebt werden, immer einen erfahrenen LSD-Schiedsrichter mit anzusetzen.
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| C.7.4 |
Der Heimverein hat die Möglichkeit, die Gastmannschaft um das Mitbringen eines Schiedsrichters zu bitten, sofern der Bedarf besteht. Die Kosten für diesen Schiedsrichter trägt dann der Heimverein.
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| C.7.5 |
Stellt sich zu Spielbeginn heraus, dass der Heimverein keine oder zu wenige Schiedsrichter stellen kann, darf ein in der Halle anwesender Schiedsrichter der Gastmannschaft das Spiel leiten. Diesem steht hierfür eine Aufwandsentschädigung gemäß Gebührenkatalog durch den Heimverein zu.
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| C.7.6 |
Kommt der Heimverein der Gestellungspflicht nicht nach und ist kein Schiedsrichter mit gültiger Lizenz zugegen, so wird das Spiel nicht gewertet und muss innerhalb von 14 Tagen wiederholt werden. Es handelt sich dabei um einen Spielausfall durch schuldhaftes Nichtantreten von Schiedsrichtern, der Heimverein ist mit einer Buße gemäß BKO-Strafenkatalog zu belegen und hat zudem die entstandenen Fahrtkosten des Gastvereins zu tragen.
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| C.7.7 |
Dem haftenden Verein ist eine detaillierte Kostenaufstellung zu übermitteln, in der die Anzahl der eingesetzten Spieler zuzüglich Trainer, die Anzahl der eingesetzten Pkw (maximal 3), die gefahrenen Kilometer je Pkw für Hin- und Rückfahrt (kürzeste zumutbare Strecke), der sich ergebende Betrag in Euro, das zu begünstigende Konto, Kontoinhaber, Geldinstitut und die BLZ enthalten sein müssen.
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| C.7.8 |
Die Vereine haben keinen Anspruch auf vereinsneutrale Schiedsrichter, der Spielleiter kann jedoch in Sonderfällen über den Fachwart für Schiedsrichterwesen vereinsneutrale Schiedsrichter ansetzen lassen. Die Kosten übernimmt der beantragende Verein.
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C.8 Abwerbung
| C.8.1 |
Als Abwerben gilt jedes Handeln eines Vereinsvertreters gegenüber einem Spieler einer Jugendmannschaft, welches das Ziel hat, diesen zu einem Vereinswechsel zu bewegen.
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| C.8.2 |
Die Kontaktaufnahme bei minderjährigen Spielern hat über die Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Zuvor sollte der Trainer des Spielers durch den interessierten Verein informiert werden. |
Teil D - Pokalwettbewerb
D.1 Veranstalter, Pokalwettbewerb
| D.1.1 |
Der Basketballkreis Ostwestfalen e.V. (BKO) führt als verantwortlicher Veranstalter den Sommerpokal der Damen und Herren durch. Der Pokal wird vom BKO gestiftet.
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| D.1.2 |
Der Pokalwettbewerb ist als Überbrückung der spielfreien Zeit zwischen den Meisterschaftsrunden und den Sommerferien gedacht und wird ausschließlich bei einer ausreichenden Teilnehmerzahl von acht (8) oder mehr Mannschaften durchgeführt.
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| D.1.3 |
Die Termine für die Ausspielung des Sommerpokals und der Meldeschluss werden jedes Jahr vom Fachwart für Spielbetrieb und Sportorganisation des BKO neu festgelegt.
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D.2 Teilnahmerecht | Startgeld
| D.2.1 |
Jeder Verein, der mit einer Damen- oder Herrenmannschaft an den Meisterschaftswettbewerben des WBV oder des BKO teilnimmt, ist für den Pokalwettbewerb teilnahmeberechtigt.
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| D.2.2 |
Die Anmeldung zum Pokalwettbewerb ist schriftlich oder per Email anzuzeigen. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Eingang beim Pokal-Spielleiter (siehe Teil F - Instanzen | Anschriften).
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| D.2.3 |
Nach Eingang der Meldung besteht Teilnahmepflicht.
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| D.2.4 |
Für jede am Pokalwettbewerb teilnehmende Mannschaft wird ein Startgeld gemäß BKO-Gebühren-katalog erhoben. Das Startgeld ist zu Beginn des Wettbewerbes zu entrichten.
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D.3 Einsatzberechtigung | Spielberechtigung
| D.3.1 |
In den Spielen des Pokalwettbewerbs ist jeder Spieler des Vereins einsatzberechtigt, der zum Zeitpunkt des Spiels eine gültige Teilnahmeberechtigung für den Verein besitzt bzw. die Ablichtung eines Antrages auf Pass-Ausstellung für entsprechenden Verein für die nächste Saison vorweisen kann. Gleiches gilt für Jugendliche, die einen Antrag auf Seniorenspielberechtigung gestellt haben.
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| D.3.2 |
Nehmen mehrere Mannschaften eines Vereins am Pokalwettbewerb teil, so müssen diese Mannschaften personell völlig voneinander getrennt sein; ein gegenseitiges Aushelfen ist nicht gestattet.
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| D.3.3 |
Ein Wechsel von Spielern während der Spiele des Sommerpokals innerhalb des Vereins von einer Mannschaft in eine andere ist nicht erlaubt.
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D.4 Austragungsmodus
| D.4.1 |
Alle Spiele werden im "K.O.-System" ausgetragen, die Sieger qualifizieren sich für weitere Runden.
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| D.4.2 |
Der niederklassigere Verein hat stets Heimrecht. Bei Mannschaften aus der gleichen Spielklasse hat der zuerst ausgeloste Verein Heimrecht.
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| D.4.3 |
Klassenniedrigere Mannschaften erhalten einen Punktevorsprung, der wie folgt festgelegt ist:
| Differenz | Liga | Differenz | Liga |
| 20-Punkte-Vorsprung | 2. Kreisliga - 1. Kreisliga 1. Kreisliga - Bezirksliga Bezirksliga - Landesliga Landesliga - Oberliga | 40-Punkte-Vorsprung | 2. Kreisliga - Landesliga 1. Kreisliga - Oberliga |
| 30-Punkte-Vorsprung | 2. Kreisliga - Bezirksliga 1. Kreisliga - Landesliga Bezirksliga - Oberliga | 50-Punkte-Vorsprung | 2. Kreisliga - Oberliga |
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| D.4.4 |
Maßgebend für die Einteilung in Heim- und Gastmannschaft und für die Punktedifferenz ist die zu Wettbewerbbeginn voraussichtliche Spielklassenzugehörigkeit der entsprechenden Mannschaft für den Meisterschaftswettbewerb der jeweils kommenden Saison.
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D.5 Durchführungsbestimmungen
| D.5.1 |
Die Spielpaarungen werden vom Pokalspielleiter ausgelost und zeitnah im Internet veröffentlicht. Zusätzlich werden den Vereinen die Spielpaarungen schriftlich oder per Email bekannt gegeben.
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| D.5.2 |
Die Schiedsrichteransetzungen erfolgen durch den Fachwart für Schiedsrichterwesen.
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| D.5.3 |
Beide Mannschaften (Heim- und Gastmannschaft) sind verpflichtet, jedem Schiedsrichter für die Leitung eines Spieles zu gleichen Teilen folgendes Entgelt zu zahlen: - Die gemittelte Spielgebühr entsprechend der Spielklassenzugehörigkeit beider Mannschaften.
- Fahrtkostenerstattung gemäß der Ausschreibung für die Senioren-Meisterschaftswettbewerbe.
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| D.5.4 |
Das Spielergebnis ist vom Heimverein am Austragungstag möglichst unmittelbar nach Ende des betreffenden Spieles mitzuteilen, spätestens jedoch bis Mitternacht (24:00 Uhr) des selben Tages.
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| D.5.5 |
Der Spielberichtsbogen ist im Original so abzuschicken, dass dieser spätestens am 3. Werktag nach dem betreffenden Spiel beim Pokal-Spielleiter vorliegt. |
Teil E - Kostenpauschalen
E.1 Straf- und Bußgelder, Gebühren
| E.1.1 |
| Fehlender oder unvollständiger Teilnehmerausweis | € 05,00 | | pro Mannschaft maximal | € 15,00 |
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| E.1.2 |
| Schuldhafter Spielausfall gem. § 38 DBB-SO | Spielverlust + € 20,00 |
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| E.1.3 |
| Verfahren der Vorinstanz (Protest) | € 20,00 |
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| E.1.4 |
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| E.1.5 |
| Fehlerhaft ausgefüllter Spielberichtsbogen | € 05,00 |
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| E.1.6 |
| Verspätete / unterlassene Ergebnismitteilung (Senioren) | € 10,00 |
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| E.1.7 |
| Verspätete/unterlassene Einsendung des Spielberichtsbogens | € 10,00 |
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| E.1.8 |
| Betreuerwechsel nicht fristgerecht gemeldet | € 10.00 |
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| E.1.9 |
| Bearbeitungsgebühr | pro Entscheidung € 02,50 |
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E.2 Weiterführende Hinweise
| E.2.1 |
Für hier nicht berücksichtigte Sachverhalte und Gebührensätze gelten die Bestimmungen des BKO- und WBV-Strafen- und Gebührenkatalogs.
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| E.2.2 |
Alle anfallenden Gebühren oder Bußgelder werden durch die Fachwarte (dazu zählen auch die Spielleiter und die Ergebnissammelstelle) in Rechnung gestellt. Die Beträge sind innerhalb der im Bußgeldbescheid vorgegebenen Frist fällig. Bei Zahlungsverzug erfolgt eine einmalige Mahnung. |
Teil F - Instanzen | Anschriften
F.1 Spielleitungen und Ergebnisdienste
| F.1.1 |
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| F.1.2 |
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| F.1.3 |
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| F.1.4 |
Liga-Verwalter: Lars Lottermoser Leinenbrink 35, 33824 Werther; Telefon: 05203-882684, Mobil: 0176-83013321 Email: admin@bbk-ostwestfalen.de |
| F.1.5 |
Die Spielleiter fungieren in Ausnahmefällen als jeweils zuständige Ergebnisdienste gemäß Titel.
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F.2 Rechtsinstanzen
| F.2.1 |
Widerspruch / Protest: jeweiliger Spielleiter (siehe Teil F.1 Spielleitungen und Ergebnisdienste)
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| F.2.2 |
Berufung: Friedrich Allersmeier (Vorsitzender BKO-Rechtsausschuss) Schwarzbachtal 55, 33824 Werther; Telefon: 05203-884219, Telefax: 05203-884218 Email: rechtsauschuss@bbk-ostwestfalen.de |
F.3 Schiedsrichter-Umbesetzungsstelle
F.4 Sondergenehmigungen
| F.4.1 |
Fachwart für Spielbetrieb und Sportorganisation: Jürgen Erdmann Herbartstr.27, 33330 Gütersloh; Telefon: 05241-28684, Mobil: 0162-6147071 Email: sportwart@bbk-ostwestfalen.de |
| F.4.2 |
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Anlagen
Anlage 1: Ergebnismeldung per SMS in TeamSL Anlage 2: Einsatzmöglichkeiten Jugendlicher Anlage 3: Offizielle DBB-Regeln für die U11w und U12o Anlage 4: MMV-Kriterien für U13 - U16
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Ausschreibung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Eine Überprüfung nach § 4.1. DBB-RO ist zulässig. Ein entsprechender Antrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung beim Rechtsausschuss des Basketballkreises Ostwestfalen zu stellen. Die Zustellung gilt 3 Tage nach Postaufgabe oder Email-Übermittlung als erfolgt.
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