|
Strafen- und Gebührenkatalog Geänderte Fassung unter Berücksichtung der Beschlüsse des ordentlichen Kreistages 2011
§ 1: Allgemeine Gebühren
(1)
|
Meldegebühr je Seniorenmannschaft Herren Damen Sommerpokal | 50,00 25,00 20,00
|
(2)
|
Meldegebühr je Jugendmannschaft | gemäß Vorstandsbeschluss |
(3)
|
Ausbildungspauschale (Schiedsrichterwesen) | 50,00 |
(4)
|
Lehrgangsgebühr | gemäß Ausschreibung |
(5)
|
Verfahren der Vor-Instanz (Protest) | 20,00 |
(6)
|
Sperren einer Mannschaft | 30,00 |
(7)
|
Bearbeitungsgebühr | pro Entscheidung 2,50 plus Porto |
(8)
|
Mahngebühr | pro Mahnung 5,00 plus Porto |
§ 2: Gebühren für Schiedsrichter
(1)
|
Honorar je Spiel (Einzelansetzung) | 12,50 |
(2)
|
Verpflegungszuschlag für die Leitung von zwei Spielen | 5,00 |
(3)
|
Zuschlag, wenn das Spiel nur von einem Schiedsrichter geleitet wird | 0,5-fache Spielgebühr |
(4)
|
Fahrtkostenerstattung bei alleiniger Anreise | pro km gemäß WBV-Ausschreibung |
(5)
|
Fahrtkostenerstattung bei gemeinsamer Anreise | pro km gemäß WBV-Ausschreibung |
§ 3: Rückzug einer Mannschaft
(1)
|
Zurückziehen einer Mannschaft nach Meldeschluss (Senioren) | 25,00 |
(2)
|
Zurückziehen einer Mannschaft nach Meldeschluss (Jugend) | 25,00 |
§ 4: Fristversäumnis
(1)
|
Nichteinhaltung von Fristen (allg. Meldungen / Terminsachen) | 10,00 |
(2)
|
verspäteter Eingang des SBB bis zum 4. Werktag nach dem Spieltag | 5,00 |
(3)
|
unterlassende Absendung des Spielberichtsbogen ab dem 5. Werktag | 10,00 |
(4)
|
verspätete oder unterlassene Ergebnisübermittlung von Spielen | 10,00 |
§ 5: Spielverlegung
(1)
|
Verlegung eines Spiels | 5,00 |
(2)
|
Unvorschriftsmäßige Verlegung eines Spieles | 10,00 |
(3)
|
Spielverlegung ohne Genehmigung der Spielleitung | Spielverlust |
(4)
|
Nichtgemeldete oder verspätete Spielverlegung | 10,00 |
§ 6: Spielausfälle
(1)
|
Schuldhafter Verstoß (DBB-SO § 38) | 20,00 + Spielverlust |
(2)
|
Nichtantreten einer Mannschaft | 20,00 + Spielverlust |
(3)
|
Unvollständigkeit von Kampfgericht, Spielausrüstung oder -kleidung | 20,00 + Spielverlust |
(4)
|
Verantwortung für Spielabbruch (schuldhafter Spielabbruch) | 20,00 + Spielverlust |
(5)
|
Kostenübernahme durch Verursacher für alle entstandenen Kosten der Neuansetzung | laut Beleg |
§ 7: Schiedsrichter
(1)
|
Nichterfüllung der Schiedsrichtergestellungspflicht nach § 5 KSchO in der ersten anzurechnenden Spielzeit in der zweiten Spielzeit in Folge ab der dritten Spielzeit in Folge | je fehlendem Schiedsrichter 175,00 je fehlendem Schiedsrichter 100,00 je fehlendem Schiedsrichter 150,00
|
(2)
|
Nichtmeldung einer eigenständigen Umbesetzung | 10,00 |
(3)
|
Einsatz eines nicht berechtigten Schiedsrichters (Seniorenspiel) im Erstfall im Wiederholungsfall | einfache Spielgebühr doppelte Spielgebühr
|
(4)
|
Bestimmungen für Jugendspiele Durchführung eines Spiels mit nur einem Schiedsrichter Gebühr für Fremd-Schiedsrichter Durchführung eines Spiels ohne Schiedsrichter | 10,00 10,00 Kosten des Gastvereins plus 50,00
|
(5)
|
Nichterfüllung administrativer Aufgaben | 10,00 |
(6)
|
Schuldhaftes Nichtantreten eines Schiedsrichters (Spiel wurde ausgetragen) | 30,00 |
| (7) |
Spielausfall durch schuldhaftes Nichtantreten der Schiedsrichter | |
|
je Schiedsrichter 30,00 zusätzlich: Übernahme der geltend gemachten Kosten der betroffenen Vereine lt. Beleg
|
| (8) |
Grobe Vergehen in Ausübung des SR-Amtes (z.B.falsches Abrechnen) | |
|
Verwarnung oder Strafe bis 250,00 und/oder Suspendierung auf Zeit und/oder Entzug der SR-Lizenz
|
§ 8: Sport-Disziplin
(1)
|
Verstöße durch Spieler, Schiedsrichter und Kampfrichter Unsportlichkeit (u.a. vorsätzlicher Spielabbruch) Beleidigung Bedrohung Tätlichkeit gegen Spieler und/oder Dritte Tätlichkeit gegen Schiedsrichter/Kampfrichter schuldhaft unrichtige Angaben
| 1 - 6 Pflichtspiele Sperre 2 - 8 Pflichtspiele Sperre 4 - 22 Pflichtspiele Sperre 6 - 22 Pflichtspiele Sperre mind. 11 Pflichtspiele Sperre 4 - 44 Pflichtspiele Sperre zusätzlich Bußgeld in Höhe 25,00 - 250,00
|
(2)
|
Verstöße durch Trainer, Trainer-Assistenten und Mannschaftsbegleiter Schiedsrichter-Beleidigung Unsportlichkeit (u.a. vorsätzlicher Spielabbruch) Bedrohung Tätlichkeit gegen Schiedsrichter/Kampfrichter | 50,00 - 250,00 50,00 - 250,00 50,00 - 250,00 50,00 - 250,00
|
§ 9: Sonstige Bußgelder
(1)
|
unvorschriftsmäßiges Ausfüllen des Spielberichtbogens fehlende oder falsche Spielpaarung fehlende oder falsche Spielklasse fehlende oder falsche Spielnummer fehlende oder falsche MBB-Nummer unvollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen des laufenden Ergebnisses fehlendes oder falsches Endergebnis/Sieger fehlende SR-Lizenz, SR-Unterschrift oder SR-Name (an den Verein des SR) fehlende Feststellung der Identität der Spieler (an den Verein des 1.SR)
| 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00
|
(2)
|
fehlender oder ungültiger Teilnehmerausweis (fehlendes Bild, Stempel, Unterschrift) pro Mannschaft maximal
| 5,00 15,00
|
(3)
|
Einsatz eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers (DBB-SO, III. u. VI.) | 20,00 + Spielverlust |
(4)
|
Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers (DBB-SO, IV.) | 20,00 + Spielverlust |
(5)
|
Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers (DBB-SO, V. u. VI.) | 20,00 + Spielverlust |
(6)
|
Erschleichung der Teilnahmeberechtigung durch falsche Angaben (Spieler) | 50,00 + Spielverlust und Sperre |
(7)
|
Wechsel des Ansprechpartners nicht binnen einer Woche gemeldet | 10,00 |
(8)
|
Wechsel des Ansprechpartners gar nicht gemeldet | 20,00 |
§ 10: Verstöße gegen den Sportgedanken, Kreisschädigendes Verhalten
| (1) |
Schuldhaft unrichtige Angaben gegenüber BKO, WBV oder DBB |
|
Geldstrafe bis 500,00 und zeitliche Sperre: 4 bis 44 Spiele bzw. Amtsunwürdigkeit und ggf. Spielverluste
|
(2)
|
Kreisschädigendes Verhalten | Geldstrafe bis 500,00 und zeitliche Sperre: 11 Spiele bis lebenslänglich bzw. Amtsunwürdigkeit und Suspendierung / Lizenzentzug oder Ausschluss |
§ 11: Hinweise zum Strafen- und Gebührenkatalog
(1)
|
In allen hier nicht aufgeführten Fällen gelten § 23 DBB-RO und der Strafenkatalog des WBV (Anlage zu § 23 III DBB-RO).
|
(2)
|
Alle anfallenden Gebühren oder Bußgelder werden durch die Fachwarte (dazu zählen auch die Spielleiter und die Ergebnissammelstelle) in Rechnung gestellt. Bestehen bei einem Verein Zweifel an einem ausgestellten Bußbescheid, so kann er diesen unter Vorlage einer Begründung durch den jeweiligen Fachwart überprüfen lassen. Der Verein ist jedoch nicht berechtigt, von sich aus Kürzungen vorzunehmen oder die Auszahlung zu verweigern.
|
(3)
|
Die Beträge sind innerhalb der im Bußgeldbescheid vorgegebenen Frist fällig. Bei Zahlungsverzug erfolgt eine einmalige Mahnung. Wird der ausstehende Betrag auch dann nicht gezahlt, werden sämtliche Senioren-Mannschaften des betreffenden Vereins gesperrt. In besonderen Fällen behält sich der Kreisvorstand vor, auch Jugend-Mannschaften dieses Vereins zu sperren, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.
|
§ 12: Rechtsmittel
(1)
|
Gegen Entscheidungen, die auf Grund des Strafen- und Gebührenkatalogs getroffen werden, ist ein Widerspruch bei den zuständigen Fachwarten und eine Berufung beim Vorsitzenden des BKO-Rechtsausschusses möglich.
|
§ 13: Änderung des Strafen- und Gebührenkatalogs
(1)
|
Der Strafen- und Gebührenkatalog kann mit einfacher Mehrheit vom Kreistag geändert werden.
|
§ 14: Inkrafttreten des Strafen- und Gebührenkatalogs
(1)
|
Der Strafen- und Gebührenkatalog tritt mit Beschluss durch den Kreistag in Kraft.
|
|