Präambel
Alle Spielbeteiligte und Funktionäre im Basketballkreis Ostwestfalen e.V. verpflichten sich der Idee des Basketballs entsprechend zu rein sportlichen, in allen Bereichen gewaltfreien Wettbewerben.
Vorwort
Diese Ausschreibung enthält die für den Spielbetrieb des Basketballkreises Ostwestfalen (BKO) geltenden Bestimmungen. An einigen Stellen wird auf Anlagen zu den Ausschreibungen des Westdeutschen Basketball-Verbandes (WBV) verwiesen; diese sind neben einer Vielzahl von Formularen für die Abwicklung des Spielbetriebs ebenso auf der Internet-Seite des WBV https://basketball.nrw nachzulesen wie die Satzungen und Ordnungen von DBB und WBV.
Satzung und Ordnungen sowie Ansprechpartner und Anschriften auf Kreisebene (Abteilungsleiter, Hallenverzeichnis, Kreisvorstand, etc.) stehen im Internet unter https://www.bbk-ostwestfalen.de zur Verfügung.
Im Folgenden werden alle Spielbeteiligten ausschließlich in männlicher Form angesprochen. Diese Form dient nur der Vereinfachung, alle Angaben gelten selbstverständlich auch für weibliche Spielbeteiligte.
Teil A - Allgemeine Durchführungsbestimmungen
A.1.1 | Der Basketballkreis Ostwestfalen e.V. (BKO) führt als verantwortlicher Veranstalter die Wettbewerbe um die Kreismeisterschaft der Senioren und der Jugend durch. |
A.1.2 | Der Spielbetrieb wird durch die Spielordnungen von DBB, WBV und BKO sowie diese Ausschreibung in Verbindung mit den "Offiziellen Basketball-Regeln" der FIBA geregelt. |
A.1.3 | Sollten Teilbereiche in dieser Ausschreibung nicht explizit geregelt sein, gelten die entsprechenden Bestimmungen der aktuellen Ausschreibung des WBV für die Senioren- und Jugend-Wettbewerbe sowie möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichte Änderungen und Ergänzungen. |
A.1.4 | Die Spiele der jeweiligen Meisterschaftswettbewerbe (MWB) werden nach dem vom Veranstalter erstellten Spielplan ausgetragen; sie gelten für alle Teilnehmer als Pflichtspiele. Ausrichter eines Pflichtspiels ist der im offiziellen Spielplan zuerst genannte Verein. |
A.1.5 | Für alle Wettbewerbe gilt die Strafen- und Gebührenkataloge des BKO bzw. des WBV. |
A.2.1 | Jeder auf dem Spielberichtsbogen (SBB) aufgeführte Spieler muss dem 1. Schiedsrichter seinen gültigen (Sonder-)Teilnehmerausweis zur Überprüfung und Identitätsfeststellung vorlegen. |
A.2.2 | Ein Teilnehmerausweis ist nur mit Foto, Unterschrift und Vereinsstempel gültig. Eine Kopie des Teilnehmerausweises oder ein Internet-Ausdruck gilt nicht als Nachweis der Teilnahmeberechtigung. |
A.2.3 | Ein Spieler, der seinen gültigen Teilnehmerausweis nicht vorlegen kann, muss zur Identitätsfeststellung einen anderen auf ihn ausgestellten gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Schülerausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) vorlegen. |
A.2.4 | Ein Spieler, der weder seinen gültigen Teilnehmerausweis noch einen anderen auf ihn ausgestellten gültigen Lichtbildausweis vorlegen kann, gilt als teilnahmeberechtigt, wenn er einem der Schiedsrichter persönlich bekannt ist und wenn dieser die Identität auf der Rückseite des SBB bestätigt. |
A.2.5 | Ein Spieler, dessen Identität durch die Schiedsrichter nicht festgestellt werden kann, wird wie ein "Spieler ohne Teilnahmeberechtigung" behandelt. |
A.2.6 | Die Identität von Spielern kann bis zur Schließung des Spielberichtsbogens durch den 1. Schiedsrichter nachgewiesen werden. |
A.2.7 | Für die Veranlassung der Streichung eines auf dem SBB eingetragenen Spielers ist der auf dem SBB eingetragene Trainer der betreffenden Mannschaft verantwortlich. Eine Streichung ist nur vor Spielbeginn zulässig und muss vom 1. Schiedsrichter auf der Rückseite des SBB bestätigt werden. |
A.2.8 | In Jugendspielen mit vereinseigenen Schiedsrichtern hat der Trainer der Gastmannschaft das Recht, die Teilnehmerausweise der Heimmannschaft einzusehen und Beanstandungen bis zur Unterschrift durch den 1. Schiedsrichter auf der Rückseite des Spielberichtsbogens vermerken zu lassen. |
A.2.9 | Jede Unregelmäßigkeit ist von den Schiedsrichtern auf der Rückseite des SBB zu vermerken. |
A.3.1 | Jeder Spieler, der eingesetzt werden soll, muss eine Einsatzberechtigung besitzen. |
A.3.2 | Der Verein erteilt einem teilnahmeberechtigten Spieler die Einsatzberechtigung für eine Mannschaft online in TeamSL. Die Einsatzberechtigung wird erlangt, wenn der Spieler vor der angesetzten Spielbeginnzeit auf der Spielerliste der Mannschaft in TeamSL eingetragen (gemeldet) wurde. Die Einsatzberechtigung kann auf keinem anderen Weg erlangt werden. |
A.3.3 | Jeder einsatzberechtigte Spieler darf neben dem Einsatz bei Spielen der Stamm-Mannschaft in der Mannschaft mit der nächst niedrigeren Ordnungszahl aushelfen, sofern diese Mannschaft nicht in der gleichen Spielklasse spielt. |
A.3.4 | Ein Jugendspieler (U15 - U20) erlangt die Einsatzberechtigung in einer Senioren-Mannschaft über die Eintragung auf der Spielerliste dieser Senioren-Mannschaft. Spieler der Altersklasse U15 und U16 benötigen zusätzlich eine Senioren-Spielberechtigung (SSB). Diese ist unter Verwendung des entsprechenden Formulars beim WBV zu beantragen. Der Antrag ist gebührenpflichtig. |
A.3.5 | Die Änderung einer Einsatzberechtigung ist nur über einen entsprechenden Antrag möglich. Dieser ist auf dem vorgeschriebenen Formular an den jeweiligen WBV-Vizepräsidenten für Spielbetrieb und Sportorganisation zu richten. Der Antrag ist gebührenpflichtig. |
A.3.6 | Die Änderung der Einsatzberechtigung wird mit der Eintragung in TeamSL wirksam. |
A.4.1 | Für jede Mannschaft, die am Spielbetrieb des BKO teilnimmt, ist eine Spielerliste in TeamSL zu führen. |
A.4.2 | Alle Spieler, die in einer Mannschaft eingesetzt werden, müssen vor Spielbeginn auf der Spielerliste dieser Mannschaft eingetragen worden sein. Die Verantwortung obliegt allein dem jeweiligen Verein. |
A.4.3 | Der Trainer hat sich vor Spielbeginn davon zu überzeugen, dass alle Spieler, die in einem Spiel eingesetzt werden sollen, auch auf der Spielerliste dieser Mannschaft eingetragen sind. |
A.5 Terminangaben | Spielplanüberprüfung
A.5.1 | Jeder Verein hat für jede seiner an den Meisterschaftswettbewerben teilnehmenden Mannschaften die Spieltermine fristgerecht in TeamSL einzutragen. Bei Nichteinhaltung der Eingabefrist oder bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben wird der Verein einmal kostenpflichtig angemahnt. |
A.5.2 | Bei Nichteinhaltung der Nachfrist werden die fehlenden oder falschen Angaben durch den Veranstalter verbindlich festgelegt. Änderungen sind danach nur noch über Spielverlegungsanträge möglich. |
A.5.3 | Die Spielbeginnzeiten zweier aufeinander folgender Spiele in derselben Spielhalle müssen mindestens zwei Stunden auseinanderliegen. Kopplungswünsche sind bei der Ligaverwaltung zu beantragen. |
A.5.4 | Jeder Verein ist verpflichtet, die im Spielplan angegebenen Daten für jede seiner Mannschaften zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die jeweilige Spielleitung unverzüglich zu informieren. |
A.5.5 | Der Veranstalter haftet nicht für Kosten, die aufgrund fehlerhafter Spielplanangaben (falsche Halle, falsches Spieldatum, zeitlich falscher Spielbeginn) entstehen. |
A.6 Spielbeginnzeiten und ergänzende Regelungen
A.6.1 | Die Spielbeginnzeiten in den Kreisligen sind wie folgt vorgeschrieben:
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A.6.2 | Frühere und spätere Anfangszeiten sind nur mit Genehmigung der Gastmannschaft zulässig. Über Ausnahmen entscheidet die Ligaverwaltung oder die zuständige Spielleitung (siehe Teil F - Instanzen | Anschriften) nach Darlegung des jeweiligen Sachverhalts endgültig. | ||||||||||||||||||||
A.6.3 | An folgenden Tagen gelten besondere Spielbeginnzeiten:
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A.6.4 | (Groß-)Veranstaltungen wie z.B. Kirmes oder Schützenfest, die die Vollsperrung von Straßen sowie Parkplatzprobleme zur Folge haben, sind vom Heimverein spätestens 7 Tage vor dem angesetzten Austragungstermin allen Spielbeteiligten mit Hinweis auf Ausweichmöglichkeiten mitzuteilen. | ||||||||||||||||||||
A.7.1 | Jedes Spiel ist in einer Halle mit einer der Spielklasse entsprechenden Zulassung auszutragen. |
A.7.2 | Der Antrag auf Zulassung einer Halle/Spielfeld ist unter Verwendung des entsprechenden Formulars an die WBV-Geschäftsstelle zu richten. Über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen entscheidet die jeweils zuständige Spielleitung (siehe Teil F - Instanzen | Anschriften) endgültig. |
A.7.3 | Ein Querfeld darf nur benutzt werden, wenn das Querspielfeld eine eigene Zulassungsnummer erhalten hat oder eine Ausnahmegenehmigung des BKO oder WBV für ein bestimmtes Spiel vorliegt. Ausnahme: Der 1. Schiedsrichter erklärt das Spielfeld im Ausnahmefall für bespielbar. |
A.7.4 | In einer Liga können Spiele sowohl in Hallen mit neuen Spielfeldmarkierungen wie auch in Hallen mit alten Spielfeldmarkierungen durchgeführt werden. Es gilt immer die jeweilige Spielfeldmarkierung einschließlich der 3-Punkte-Linie. |
A.8 Mannschaftsverantwortliche
A.8.1 | Ein Verein hat für jede Mannschaft fristgerecht einen Mannschaftsverantwortlichen mit Namen, Anschrift, Telefon und Email-Adresse in TeamSL einzutragen. |
A.8.2 | Die Frist für die Eintragung wird jedes Jahr vom Fachwart für Spielbetrieb und Sportorganisation (siehe Teil F - Instanzen | Anschriften) neu festgelegt und den Vereinen zur Kenntnis gebracht. |
A.8.3 | Ergeben sich Änderungen, sind diese unverzüglich in TeamSL vorzunehmen und der jeweiligen Spielleitung mitzuteilen. Ein Fristversäumnis wird gemäß BKO-Strafen- und Gebührenkatalog geahndet. |
A.9.1 | Jede Spielverlegung ist bei der zuständigen Spielleitung schriftlich zu beantragen. Für den Antrag ist das entsprechende (Formblatt) von der Homepage zu verwenden. Der Antrag auf Spielverlegung ist gemäß BKO-Strafen- und Gebührenkatalog kostenpflichtig. |
A.9.2 | Ein Antrag auf Spielverlegung ist nur dann zulässig, wenn er mindestens 12 Tage vor dem neuen Austragungstermin der Spielleitung vorliegt. Wird das Spiel auf einen späteren Austragungstag in der gleichen Spielwoche verlegt, so muss der Antrag mindestens 12 Tage vor dem ursprünglichen Austragungstermin der Spielleitung vorliegen. |
A.9.3 | In begründeten Ausnahmefällen kann die 12-Tage-Frist auch unterschritten werden. In diesem Fall ist neben der Zustimmung des Spielpartners zwingend die Zustimmungen beider angesetzten Schiedsrichter und/oder der zuständigen Umbesetzungsstelle notwendig. |
A.9.4 | Eine Spielverlegung durch einen Spielpartner auf eine spätere Spielwoche ist nicht zulässig. |
A.9.5 | Bei einer Spielverlegung ist die schriftliche Zustimmung des Spielpartners notwendig, wenn sich die angegebene Spielbeginnzeit oder das Austragungsdatum ändert. Diese ist dem Antrag auf Spielverlegung unaufgefordert beizufügen. Ist dies nicht der Fall, gilt der Antrag als nicht gestellt. |
A.9.6 | Bei Ablehnung einer Spielverlegung durch den Spielpartner kann der Verein unter Darlegung der Gründe für die Notwendigkeit der Verlegung diese bei der zuständigen Spielleitung beantragen. Der Antrag muss spätestens 7 Tage vor dem angesetzten Austragungstermin eingegangen sein. |
A.9.7 | Eine Spielverlegung nur der Halle nach bedarf keiner Zustimmung des Spielpartners. Der Antrag ist gebührenfrei. |
A.9.8 | Die Teilnahme von Spielern oder Trainern an Sitzungen, Erkrankungen, berufliche Verhinderung, Urlaub oder ähnliche Gründe gelten nicht als Begründungen für Verlegungsanträge. |
A.9.9 | Stimmt die Spielleitung dem Antrag zu, wird der Spielplan in TeamSL entsprechend geändert. Es erfolgt eine automatische Email-Benachrichtigung aller Spielbeteiligten. |
A.10 Spielausfall | Spielabsage
A.10.1 | Jeder Spielausfall ist der Spielleitung (siehe Teil F - Instanzen | Anschriften) durch den Heimverein am Austragungstag telefonisch oder per Email unter Bekanntgabe des Ausfallgrundes zu melden. |
A.10.2 | Wird ein Spiel vor dem Austragungstermin von einem Verein abgesagt, muss dieser Verein dies der Spielleitung, der gegnerischen Mannschaft und den angesetzten Schiedsrichtern schriftlich mitteilen. |
A.10.3 | Bei Absagen, die weniger als 48 Stunden vor dem angesetzten Spielbeginn erfolgen, muss der absagende Verein die angesetzten Schiedsrichter sowie die gegnerische Mannschaft zusätzlich telefonisch informieren. Eine Benachrichtigung per SMS oder einem ähnlichen Messenger-Dienst ohne Rückmeldung ist nicht ausreichend. |
A.10.4 | Ein ausgefallenes oder abgesagtes Spiel wird gegen den verursachenden Verein gewertet. Über Ausnahmen entscheidet die Spielleitung. |
A.11.1 | Eine Spielneuansetzung muss innerhalb von 3 Wochen nach dem ursprünglichen Austragungstermin erfolgen, es sei denn, die Spielleitung entscheidet über die Frist des Nachholspieltermins. |
A.11.2 | Einigen sich die Spielpartner nicht innerhalb von 3 Tagen auf einen neuen Austragungstermin, wird dieser von der Spielleitung festgesetzt. Die Entscheidung ist endgültig. |
A.11.3 | Bei einer Spielneuansetzung werden die Schiedsrichter durch den FWSR neu angesetzt. |
A.12 Vorgehensweise zum Ausschluss einer Mannschaft vom Spielbetrieb
A.12.1 | Die Spielleitung erstellt einen Bußbescheid mit Hinweis auf den Ausschluss vom Spielbetrieb. |
A.12.2 | Um der Fristwahrung der Rechtsmittelbelehrung zu entsprechen, werden zunächst alle Spiele dieser Mannschaft innerhalb der Einspruchsfrist abgesagt. Mit der Rechtsgültigkeit der Entscheidung wird die Mannschaft dann endgültig vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen. |
A.13 Vorzeitige Beendigung einer Saison
A.13.1 | Über den vorzeitigen Abbruch einer Saison entscheidet der Vorstand des BKO auf Vorschlag des Fachwartes für Spielbetrieb und Sportorganisation (siehe Teil F - Instanzen | Anschriften). |
A.13.2 | Kann in einem Meisterschaftswettbewerb mit Hin-und Rückrunde die Hinrunde einer Liga nicht zu Ende gespielt werden, wird die Saison nicht gewertet. |
A.13.3 | Wurde die Hinrunde einer Liga ausgetragen aber weniger als 50% der Spieltage der Rückrunde, wird nur die Hinrunde gewertet. Die Hinrunden-Tabelle entspricht dann der offiziellen Abschlusstabelle. |
A.13.4 | In allen anderen Fällen wird die Tabelle zum Zeitpunkt des Abbruchs als Abschlusstabelle gewertet. |
A.13.5 | Bei Meisterschaftswettbewerbe in Turnierform wird immer die Tabelle zum Zeitpunkt des Abbruchs als offizielle Abschlusstabelle gewertet. |
A.14.1 | Alle Spielhemden müssen auf der Vorder- und Rückseite mit Trikotnummern versehen sein. |
A.14.2 | Die Mannschaft des Heimvereins muss Spielhemden in heller Farbe tragen. |
A.14.3 | Die Mannschaft des Gastvereins muss Spielhemden in dunkler Farbe tragen. |
A.14.4 | Die Spielpartner können für ein bestimmtes Spiel im Vorfeld einen Tausch vereinbaren. |
A.14.5 | Bei Farbgleichheit muss die dafür verantwortliche Mannschaft auf Ersatztrikots wechseln. |
A.15.1 | Als Spielball sind nur die in der offiziellen DBB-Liste aufgeführten Spielbälle zugelassen. |
A.15.2 | Bei Meisterschaftsspielen der Herren sowie in den Jugend-Altersklassen U16m und U18m dürfen nur Bälle der Größe 7 benutzt werden. |
A.15.3 | Bei Meisterschaftsspielen der Damen sowie in den Jugend-Altersklassen U14offen, U14w, U16w und U18w dürfen nur Bälle der Größe 6 benutzt werden. |
A.15.4 | In den Altersklassen U12offen und jünger dürfen nur Bälle der Größe 5 benutzt werden. |
A.15.5 | Die Bälle für die Aufwärmphase müssen die gleiche Größe haben wie der offizielle Spielball. |
A.15.6 | Der Ausrichter ist verpflichtet, die Spielzeitnahme und die Überwachung der 24-Sekunden-Regel für die Dauer eines Spiels zu gewährleisten. |
A.16.1 | Bei allen Pflichtspielen ist der DBB-SBB ab Ausgabe Nr. 04/12 zugelassen. |
A.16.2 | Für das ordnungsgemäße Ausfüllen des SBB - mit Ausnahme der Angaben der Gastmannschaft - ist der Ausrichter verantwortlich. Der Trainer der Gastmannschaft ist für die Eintragung der eigenen Angaben selbst verantwortlich. |
A.16.3 | Alle auf dem SBB eingetragenen Spieler gelten als eingesetzt. |
A.16.4 | Jeder Spielberichtsbogen ist im Original so rechtzeitig zu versenden, dass dieser spätestens am 4. Werktag nach dem Austragungstermin bei der zuständigen Spielleitung vorliegt. |
A.16.5 | Liegt der SBB am 4. Werktag nicht vor, wird die Einsendung des SBB einmal kostenpflichtig per Email angemahnt. Nach Ablauf der festgesetzten Eingangsfrist, gilt das Spiel als nicht ausgetragen und wird kostenpflichtig gegen die Mannschaft des Ausrichters als verloren gewertet. |
A.17 Zuschauer und geringe Spielhallen-Abstände
A.17.1 | Grundsätzlich müssen Zuschauer einen Abstand von mindestens zwei Metern zum Spielfeld einhalten. |
A.17.2 | Zuschauern, die aufgrund der Gegebenheiten einer Spielhalle weniger als zwei Meter Abstand zum Spielfeld einhalten können, sind permanente, abwertende und beleidigende Kritik an den Schieds-richtern oder an Entscheidungen untersagt. Entsprechendes gilt bzgl. der gegnerischen Mannschaft. |
A.17.3 | Verstoßen Zuschauer gegen diese Regelung, können die Schiedsrichter den Heimverein beauftragen, die Zuschauer zu bitten, dies zu unterlassen. Kommen die betreffenden Zuschauer dieser Bitte nicht nach, können die Schiedsrichter den Heimverein auffordern, das Hausrecht auszuüben und die Zuschauer der Halle zu verweisen. |
A.17.4 | Kommt der Heimverein der Aufforderung der Schiedsrichter nicht nach oder weigern sich die betreffenden Zuschauer, die Halle zu verlassen, kann das Spiel abgebrochen werden. |
A.18.1 | Kein Teilnehmer am Spielbetrieb darf während eines Spiels Alkohol zu sich nehmen. |
A.18.2 | Im Bereich der Mannschaftsbänke und des Anschreibetisches ist Alkohol jeglicher Art verboten. |
A.18.3 | Bei Verstoß gegen das Alkoholverbot werden alle Teilnehmer des Spiels einmal durch die Schiedsrichter verwarnt. Wird die Verwarnung nicht beachtet und erneut gegen das Alkoholverbot verstoßen, wird das Spiel entsprechend der Regeln durch den 1. Schiedsrichter abgebrochen. |
A.19.1 | Das Spielergebnis ist vom Heimverein am Austragungstag möglichst unmittelbar nach Ende des betreffenden Spieles mitzuteilen, spätestens jedoch bis Mitternacht (00:00 Uhr) des selben Tages. |
A.19.2 | Die Mitteilung der Spielergebnisse kann per SMS direkt an die TeamSL-Nummer 72990 erfolgen (Anlage 1) oder ist selbstständig online in TeamSL einzutragen. |
A.19.3 | Die SMS muss folgendes Format haben: dbb_Liga-Nr._Spiel-Nr._Endstand-Heim_Endstand-Gast |
A.19.4 | Die Nichteinhaltung der Vorgabe wird gemäß BKO-Strafen- und Gebührenkatalog geahndet. |
A.20.1 | Der BKO übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle und andere Schadensfälle, sofern nicht bestehende ersatzpflichtige Versicherungen für die Regulierung eines Schadensfalles aufkommen. |
A.20.2 | Bei Beschädigung einer Korbanlage ist der Verursacher bzw. dessen Meldeverein verantwortlich und zur Kostenübernahme verpflichtet; dies gilt auch für die Beschädigung sonstiger Halleneinrichtungen. |
Teil B - Meisterschaftswettbewerbe Senioren
B.1 Veranstalter, Meisterschaftswettbewerbe
B.1.1 | Der Basketballkreis Ostwestfalen e.V. (BKO) führt als verantwortlicher Veranstalter Meisterschaftswettbewerbe für Damen und Herren auf Kreisebene durch. |
B.1.2 | Die Meisterschaftswettbewerbe dienen der Ermittlung der Kreismeister, der Platzierung der teilnehmenden Mannschaften in den einzelnen Spielklassen und der Zuordnung der Anwartschaften sowie der sich daraus ergebenden Verteilung der Teilnahmerechte für die WBV-Bezirksligen in der nachfolgenden Spielzeit entsprechend den offiziellen Abschlusstabellen. |
B.1.3 | Der Meldeschluss sowie der Rahmenterminspielplan und die Fristen für die Eintragung der Spielplandaten in TeamSL werden jedes Jahr vom Fachwart für Spielbetrieb und Sportorganisation (siehe Teil F - Instanzen | Anschriften) neu festgelegt und den Vereinen zur Kenntnis gebracht. |
B.1.4 | Die Vereine melden ihre Mannschaften unter Verwendung des offiziellen Meldebogens an den BKO. |
B.2.1 | Der Spielbetrieb wird - getrennt nach Damen und Herren - in festgelegten Spielklassen durchgeführt. |
B.2.2 | Die Bildung von Spielgruppen innerhalb einer Spielklasse und die Anzahl der den Spielklassen/-gruppen zugeordneten Mannschaften richten sich nach der Anzahl der Meldungen. Der Fachwart für Spielbetrieb und Sportorganisation ist berechtigt, die Struktur der Ligen (Art und Anzahl der Ligen, Zahl der Teams je Liga) in jedem Jahr neu festzulegen. Die Ligeneinteilung ist dann endgültig. |
B.2.3 | Der Veranstalter hat das Recht, die Zuordnung unter Berücksichtigung eventueller Kooperationen mit benachbarten Kreisen mit dem Ziel sportlich interessanter Wettbewerbe und unter Beachtung regionaler Gegebenheiten vorzunehmen. |
B.2.4 | In den Spielklassen kann jeder Verein für maximal zwei Mannschaften ein Teilnahmerecht erhalten. |
B.3 Abschlusstabellen | Anwartschaft (AW) | Teilnahmerechte (TR)
B.3.1 | Die veröffentlichten offiziellen Abschlusstabellen legen in den einzelnen Spielklassen/Spielgruppen die endgültige Platzierung der Mannschaften im abgeschlossenen Meisterschaftswettbewerb fest. |
B.3.2 | Die Mannschaft auf dem 1. Tabellenplatz erhält das AW/TR für die Teilnahme am MWB der nächsthöheren Spielklasse unter der Voraussetzung, dass der betreffende Verein in der nächsthöheren Spielklasse - unter Einschluss des Aufsteigers - nicht mit mehr als zwei Mannschaften vertreten ist. |
B.3.3 | Der BKO meldet als Veranstalter seines MWB die Erwerber der Anwartschaftsrechte für die Teilnahme an den Wettbewerben der Bezirksligen an die WBV-Geschäftsstelle und reicht die offiziellen Abschlusstabellen ein. Der Meldung sind die verbindlichen Erklärungen nach B.3.4 beizufügen. |
B.3.4 | Erklärungspflichten: Jeder Verein, der durch Qualifizierung oder Angebot des Veranstalters ein Anwartschaftsrecht für die Teilnahme in der nächsthöheren Spielklasse für eine seiner Mannschaften erhält, muss dem WBV gegenüber seine Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebotes schriftlich erklären. |
B.3.5 | Der Westdeutsche Basketball-Verband, ist berechtigt, je nach Vorhandensein freier Plätze weiteren Mannschaften der KLH und KLD Anwartschaften/Teilnahmerechte für die Bezirksligen anzubieten. |
B.3.6 | Näheres über den Verzicht auf eine Anwartschaft, den Verlust selbiger, die Besetzung eines freien Teilnehmerplatzes und die Überbesetzung einer Spielgruppe ist in der WBV-Ausschreibung geregelt. |
B.4 Auf- und Abstiegsregelung in den Kreisligen
B.4.1 | Im Spielbetrieb der Senioren ist ein Auf- und Abstieg der Mannschaft auf dem 1. Tabellenplatz der 2. Kreisliga gegenüber der letztplatzierten Mannschaft der 1. Kreisliga vorgesehen, sofern die Mannschaftsmeldungen für die darauffolgende Saison einen Spielbetrieb mit zwei Ligen bedingen. |
B.4.2 | Im Spielbetrieb mit jeweils nur einer Kreisliga ist ein Abstieg nicht vorgesehen. |
B.5 Verzicht eines TR-Inhabers | Ligeneinteilung
B.5.1 | Ein Verein kann für eine seiner Mannschaften auf das Teilnahmerecht an dem Wettbewerb einer Spielklasse verzichten. Der Verzicht ist dem Veranstalter gegenüber schriftlich zu erklären. Der Eingang der schriftlichen Erklärung ist maßgebend. |
B.5.2 | Verzichtserklärungen sind verbindlich und können nicht widerrufen werden. |
B.5.3 | Im Falle des Verzichts nach dem 31. Mai ist die betreffende Mannschaft immer Letztplatzierte der entsprechenden Ligagruppe. |
B.5.4 | Ab dem 01.06. sind die Ligeneinteilung und der Spielplan endgültig. Weitere Einzelheiten über Ligeneinteilung und den vorläufigen Spielplan sind in der WBV-Ausschreibung geregelt. |
B.6 Schiedsrichtergestellung | Schiedsrichter
B.6.1 | Für jede am Senioren-Meisterschaftswettbewerb des BKO teilnehmende Mannschaft hat der betreffende Verein bis zum 30.06. eines jeden Jahres zwei einsatzberechtigte und einsatzbereite Pflicht-Schiedsrichter (Soll-Schiedsrichter) namentlich an den WBV zu melden. |
B.6.2 | Bei Verstoß gegen diese Auflage wird der betreffende Verein für jeden an der Soll-Anzahl fehlenden Pflicht-Schiedsrichter mit einem Bußgeld gemäß BKO-Strafen- und Gebührenkatalog belegt. |
B.6.3 | Die Ansetzungen von Schiedsrichtern für die Meisterschaftsspiele der Kreisligen erfolgt namentlich durch den Veranstalter. Die zum Einsatz gelangenden Schiedsrichter besitzen mindestens eine LSE-Lizenz, in Ausnahmefällen können auch zwei LSE-Schiedsrichter gemeinsam angesetzt werden. |
B.6.4 | Die angesetzten Schiedsrichter sind verpflichtet, die ihnen übertragenen Ansetzungen wahrzunehmen. Spielrückgaben oder Umbesetzungen sind in Ausnahmefällen möglich. Die entsprechenden Fristen sind hierbei zu wahren. |
B.6.5 | Das Nichtantreten von Schiedsrichtern wird gemäß BKO-Strafen- und Gebührenkatalog bestraft. |
B.6.6 | Die durch das schuldhafte Nichtantreten der Schiedsrichter vom Spielausfall betroffenen Vereine können die entstandenen Fahrt- bzw. Hallennutzungskosten innerhalb von 2 Wochen nach Spieltermin bei der zuständigen Spielleitung geltend machen. |
B.6.7 | Dem haftenden Verein des nicht angetretenen Schiedsrichters ist eine detaillierte Kostenaufstellung zu übermitteln, in der die Anzahl der eingesetzten Spieler zuzüglich Trainer und Assistenztrainer, die Anzahl der eingesetzten Pkw (maximal 3), die gefahrenen Kilometer je Pkw für Hin- und Rückfahrt (kürzeste zumutbare Strecke), der sich ergebende Betrag in Euro, das zu begünstigende Konto (Kontoinhaber, Geldinstitut und IBAN) enthalten sein müssen. Bei positiver Entscheidung wird der Betrag dem Meldeverein des Schiedsrichters als Haftungsschuldner in Rechnung gestellt. |
B.6.8 | Sonderregelung: Wenn kein zweiter Schiedsrichter zugegen ist, darf ein LSE-Schiedsrichter selbst entscheiden, ob er ein Pflichtspiel anpfeift oder nicht. Ihm stehen dann keine Spielgebühren zu, die Fahrtkostenerstattung übernimmt der BKO. Fahrt- und Hallennutzungskosten der beteiligten Vereine können analog zu B.6.6 und B.6.7 beim Meldeverein des nicht angetretenen Schiedsrichters geltend gemacht werden. |
B.7.1 | Der Heimverein ist verpflichtet, jedem Schiedsrichter für die Leitung eines Pflichtspiels einen Betrag gemäß Strafen- und Gebührenkatalog des BKO auszuzahlen. Bei der Leitung von zwei Spielen hintereinander erhalten die Schiedsrichter jeweils zusätzlich einen Betrag von € 5,00 (Tagegeld). |
B.7.2 | Wenn ein Schiedsrichter ein Pflichtspiel alleine leitet, steht ihm das 1,5-fache der entsprechenden Schiedsrichtergebühr pro Spiel zu. |
B.7.3 | Die Fahrtkostenerstattung beträgt € 0,30 pro Kilometer. Sollte durch die Anreise mit dem ÖPNV die Kilometererstattung übertroffen werden, so sind die Kosten der Fahrkarte (mit Nachweis) zu erstatten. |
B.7.4 | Bei gemeinsamer Anreise der Schiedsrichter beträgt die Fahrtkostenerstattung € 0,34 pro Kilometer. |
B.7.5 | Die Schiedsrichter sind verpflichtet, gemeinsam anzureisen, wenn sie zwischen Wohn- und Spielort in einer Richtung mehr als 30 km gemeinsame Wegstrecke haben. Reisen sie getrennt an, dürfen sie für die gemeinsame Wegstrecke zusammen nur € 0,34 pro km abrechnen. |
B.7.6 | Die Schiedsrichter sind verpflichtet, die Fahrstrecke gemäß Routenplaner http://routes.tomtom.com abzurechnen. Sollten verkehrs- oder witterungsbedingte Umwege zu einem längeren Anreiseweg geführt haben, so ist dies durch den Schiedsrichter bei Bezahlung auf der Abrechnung zu vermerken. |
B.7.7 | Der den Schiedsrichtern zustehende Gesamtbetrag ist spätestens in der Halbzeitpause auszuzahlen. |
B.7.8 | Bestehen bei einem Verein Zweifel an der Abrechnung, so kann er diese unter Vorlage der Abrechnungsquittung durch den Fachwart für Schiedsrichterwesen überprüfen lassen. Der Verein ist jedoch nicht berechtigt, von sich aus Kürzungen vorzunehmen oder die Auszahlung zu verweigern. |
Teil C - Meisterschaftswettbewerbe Jugend
C.1 Veranstalter, Meisterschaftswettbewerbe
C.1.1 | Der Basketballkreis Ostwestfalen e.V. (BKO) führt als verantwortlicher Veranstalter auf Kreisebene Meisterschaftswettbewerbe in den Altersklassen U18 (männlich/weiblich), U16 (männlich/weiblich), U14 (offen/weiblich), U12 (offen/weiblich) und U10 (offen) durch. |
C.1.2 | Die Meisterschaftsspiele dienen der Ermittlung der Kreismeister und der Platzierung der teilnehmenden Mannschaften in den einzelnen Spielklassen. |
C.1.3 | Der Meldeschluss sowie der Rahmenterminspielplan und die Fristen für die Eintragung der Spielplandaten in TeamSL werden jedes Jahr vom Fachwart für Jugend- und Schulsport (siehe Teil F - Instanzen | Anschriften) neu festgelegt und den Vereinen zur Kenntnis gebracht. |
C.1.4 | Die Vereine melden ihre Mannschaften unter Verwendung des offiziellen Meldebogens an den BKO. Mit der Meldung sind alle im Meldebogen aufgeführten Altersklassen abgedeckt. |
C.2 Altersklassen und Jahrgänge
C.2.1 | Es gelten folgende Altersklasseneinteilungen:
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C.2.2 | Die Durchbrechung der Altersklasse regelt die DBB-Jugendspielordnung. Die Einsatzmöglichkeiten von Jugendlichen sind dem entsprechenden Übersichtsblatt (Anlage 2) zu entnehmen. | ||||||||||||||||||||
C.2.3 | Soll ein Spieler in verschiedenen Altersklassen zum Einsatz kommen, muss er auf den Spielerlisten beider Mannschaften eingetragen sein. | ||||||||||||||||||||
C.3 Meldegebühr | Rückzug einer Mannschaft
C.3.1 | Die Höhe der Startgebühr wird vom Kreisvorstand in Abhängigkeit von der Kreiskasse vor Beginn der nächsten Spielrunde festgelegt. Wird kein neuer Betrag festgelegt, so gilt der des Vorjahres. Für die kommende Spielzeit wird keine Startgebühr erhoben. |
C.3.2 | Der Rückzug einer Mannschaft vor Meldeschluss ist nicht kostenpflichtig. |
C.3.3 | Der Rückzug einer Mannschaft aufgrund der erfolgreichen Qualifikation für den WBV-Spielbetrieb ist auch nach Meldeschluss nicht kostenpflichtig, sofern die Spielplanerstellung noch nicht erfolgt ist. |
C.3.4 | Der Rückzug einer Mannschaft nach Meldeschluss aus anderen Gründen ist gemäß BKO-Strafen- und Gebührenkatalog kostenpflichtig. Jeder zurückziehende Verein ist verpflichtet, der zuständigen Spielleitung bzw. der Ligaverwaltung umgehend per Email vom Rückzug zu informieren. |
C.4.1 | Je nach Anzahl der Meldungen werden alle Ligen in den verschiedenen Jugend-Altersklassen mit bis zu 12 Mannschaften besetzt. Die Meisterschaftsspiele werden in Hin- und Rückrunde ausgetragen. |
C.4.2 | Der BKO behält sich das Recht vor, je nach Anzahl der Meldungen, Altersklassen zusammenzulegen oder Mehrfachrunden innerhalb einer Altersklasse durchzuführen. |
C.4.3 | Eine Teilnahme am Spielbetrieb von Mannschaften außer Konkurrenz ist nicht zulässig. |
C.4.4 | Die jeweils bestplatzierten Mannschaften einer Altersklasse erhalten Ranglistenpunkte gemäß Punkteschlüssel für die WBV-Jugendligen. Dafür erfolgt eine getrennte Wertung nach Altersklassen, falls Jahrgangsübergreifend gespielt wird. |
C.4.5 | Der Fachwart für Jugend- und Schulsport meldet die Abschlusstabellen der abgelaufenen Saison per Email, Briefpost oder Fax an die im WBV zuständige Stelle (siehe WBV-Ausschreibung). |
C.5 Meisterschaftsturniere auf Kreisebene
C.5.1 | Der BKO führt ein Turnier zur Ermittlung des Kreismeisters in der Altersklasse U10 offen durch. |
C.5.2 | Als Austragungstermin des U10-Turniers ist der Karnevalssonntag (14.02.2021) vorgesehen. |
C.5.3 | Die Meldung der Ergebnisse und Platzierungen an den WBV erfolgt durch den Veranstalter. |
C.5.4 | Die Schiedsrichterkosten für das U10-Meisterschaftsturnier trägt der BKO. |
C.6.1 | In Spielen der Altersklassen U8 bis U12 gelten die einheitlichen Vorgaben des DBB (Anlage 3). Die herkömmlichen Kriterien der Mensch-Mensch-Verteidigung kommen hier nicht zur Anwendung. |
C.6.2 | In der offenen U8, U10, U12 und U14 dürfen Mädchen und Jungen in einer Mannschaft spielen. |
C.6.3 | Mädchen, die in der U12w und in der U14w zum Einsatz kommen, dürfen unter Berücksichtigung aller gültigen Regelungen auch in der U12o- und U14o-Spielklasse eingesetzt werden. |
C.6.4 | In den Altersklassen der U8 - U16 ist die Mensch-Mensch-Verteidigung verpflichtend vorgeschrieben. Die Kriterien der Mensch-Mensch-Verteidigung regelt die Anlage 3 (für U8, U10 und U12) und die Anlage 4 (für U14 und U16) zur Ausschreibung. Jede Mannschaft kann bei der zuständigen Spielleitung einen MMV-Kommissar für ein Spiel anfordern. Diese Mannschaft trägt dann die Kosten. |
C.6.5 | Bei einer Differenz von mehr als 60 Punkten kann die zurückliegende Mannschaft das Spiel vorzeitig durch den 1. Schiedsrichter beenden lassen. Das Spiel wird dann wie ausgetragen gewertet; es erfolgt keine Spielverlustwertung gemäß § 38 DBB-SO. |
C.7 Schiedsrichtereinsatz | Schiedsrichterlizenzen (Mindestanforderungen)
C.7.1 | Die Verantwortung der Schiedsrichtergestellung gemäß C.7.4 obliegt – sofern nicht anderweitig geregelt – dem Heimverein. | |||||||||
C.7.2 | Die Schiedsrichter müssen im Besitz einer gültigen Lizenz laut KSRO sein und dürfen gleichzeitig nicht als Mannschaftsbetreuer einer der beteiligten Mannschaften agieren. Jugendliche Schiedsrichter sind lediglich in ihrer eigenen und der nächst älterer Altersklasse zugelassen (Vorgabe des DBB). | |||||||||
C.7.3 | Der Basketballkreis Ostwestfalen behält sich das Recht vor, zwecks Fördermaßnahmen Schiedsrichter in Meisterschaftsspielen der Altersklassen U18m und U18w namentlich anzusetzen. Eine entsprechende Mitteilung an die Vereine erfolgt mit Bekanntgabe der Schiedsrichter-Festansetzungen. Die Kosten für die Schiedsrichter trägt der Heimverein gemäß Strafen- und Gebührenkatalog des BKO. | |||||||||
C.7.4 | Für die verschiedenen Altersklassen sind folgende Mindestqualifikationen erforderlich:
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* Einschränkung: Schiedsrichter, die Spiele bis zur U14 alleine pfeifen, müssen in TeamSL als Pflicht-Schiedsrichter gemeldet sein und aktiv am Senioren-Spielbetrieb teilnehmen. | ||||||||||
C.7.5 | Der Heimverein hat die Möglichkeit, die Gastmannschaft um das Mitbringen eines Schiedsrichters zu bitten, sofern der Bedarf besteht. Die Kosten für diesen Schiedsrichter trägt dann der Heimverein. | |||||||||
C.7.6 | Stellt sich zu Spielbeginn heraus, dass der Heimverein keine oder zu wenige Schiedsrichter stellen kann, darf ein anwesender Schiedsrichter der Gastmannschaft das Spiel leiten. Diesem steht eine Aufwandsentschädigung gemäß BKO Strafen - und Gebührenkatalog durch den Heimverein zu. | |||||||||
C.7.7 | Kommt der Heimverein der Gestellungspflicht nicht nach und ist kein Schiedsrichter mit gültiger Lizenz zugegen, so wird das Spiel nicht gewertet und muss innerhalb von 14 Tagen wiederholt werden. Es handelt sich dabei um einen Spielausfall durch schuldhaftes Nichtantreten von Schiedsrichtern, der Heimverein ist mit einer Buße gemäß BKO-Strafen- und Gebührenkatalog zu belegen und hat zudem die entstandenen Fahrtkosten des Gastvereins zu tragen. | |||||||||
C.7.8 | Dem haftenden Verein ist eine detaillierte Kostenaufstellung zu übermitteln, in der die Anzahl der eingesetzten Spieler zuzüglich Trainer, die Anzahl der eingesetzten Pkw (maximal 3), die gefahrenen Kilometer je Pkw für Hin- und Rückfahrt (kürzeste zumutbare Strecke), der sich ergebende Betrag in Euro, das zu begünstigende Konto (Kontoinhaber, Geldinstitut und IBAN) enthalten sein müssen. | |||||||||
C.7.9 | Die Vereine haben keinen Anspruch auf vereinsneutrale Schiedsrichter, die Spielleitung kann jedoch in Sonderfällen über den Fachwart für Schiedsrichterwesen vereinsneutrale Schiedsrichter ansetzen lassen. Die Kosten übernimmt der beantragende Verein. | |||||||||
Teil D - Pokalwettbewerb
D.1 Veranstalter, Pokalwettbewerb
D.1.1 | Der Basketballkreis Ostwestfalen e.V. (BKO) ist Veranstalter des Pokalwettbewerbs (Sommerpokal). |
D.1.2 | Der Pokalwettbewerb wird getrennt nach Damen und Herren durchgeführt. |
D.1.3 | Der Pokalwettbewerb dient der Ermittlung der Sommerpokalsieger. Über die Durchführung bei geringer Teilnehmerzahl entscheidet der Fachwart für Spielbetrieb und Sportorganisation endgültig. |
D.1.4 | Der Meldeschluss, der Rahmenterminspielplan sowie die Fristen für die Eintragung der Spielplandaten in TeamSL werden jedes Jahr vom Fachwart für Spielbetrieb und Sportorganisation festgelegt. |
D.2 Teilnahmerecht | Startgeld
D.2.1 | Alle BKO-Vereine, die an den Meisterschaftswettbewerben des WBV oder des BKO teilnehmen, sind für den Pokalwettbewerb teilnahmeberechtigt und können beliebig viele Mannschaften melden. |
D.2.2 | Über neu gegründete oder kreisfremde Vereine entscheidet der Fachwart für Spielbetrieb und Sportorganisation (siehe Teil F - Instanzen | Anschriften). |
D.2.3 | Die Teilnahme am Pokalwettbewerb ist schriftlich oder per Email anzuzeigen. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Eingang beim Fachwart für Spielbetrieb und Sportorganisation (siehe Teil F - Instanzen | Anschriften). Nach Eingang der Meldung besteht Teilnahmepflicht. |
D.2.4 | Für jede am Pokalwettbewerb teilnehmende Mannschaft wird ein Startgeld gemäß BKO-Strafen- und Gebührenkatalog erhoben. Das Startgeld wird vor Beginn des Wettbewerbes durch den Fachwart für Finanzen erhoben und muss vor der ersten Spielrunde auf dem Konto des BKO eingegangen sein. |
D.3 Einsatzberechtigung | Spielberechtigung
D.3.1 | In den Spielen des Pokalwettbewerbs ist jeder Spieler eines Vereins einsatzberechtigt, der zum Zeitpunkt des Spiels eine gültige DBB-Teilnahmeberechtigung für den Verein besitzt und auf der Spielerliste der gemeldeten Mannschaft in TeamSL aufgeführt ist. |
D.3.2 | Sonder-Teilnahmeberechtigungen werden für den Einsatz im Pokalwettbewerb nicht erteilt. |
D.3.3 | Nehmen mehrere Mannschaften eines Vereins am Pokalwettbewerb teil, so müssen diese Mannschaften personell völlig voneinander getrennt sein; ein gegenseitiges Aushelfen ist nicht gestattet. |
D.3.4 | Ein Wechsel von Spielern während des Sommerpokals innerhalb des Vereins von einer Mannschaft in eine andere oder zu einem anderen Verein ist nicht gestattet. |
D.4.1 | Die Spielpaarungen werden vom Fachwart für Spielbetrieb und Sportorganisation ausgelost und auf TeamSL veröffentlicht. Zusätzlich werden die beteiligten Vereine per Email informiert. |
D.4.2 | Der Heimverein ist verpflichtet, innerhalb der gesetzten Fristen Austragungstermin, Spielbeginnzeit und Spielhalle selbstständig in TeamSL einzutragen. |
D.4.3 | Melden sich mehr als 16 Mannschaften, so findet eine Qualifikationsrunde statt; melden sich weniger als 9 Mannschaften, beginnt die Spielrunde mit dem Viertelfinale. |
D.4.4 | Die Spielbeginnzeiten entsprechen denen der Senioren-Meisterschaftswettbewerbe (siehe A.6.1). |
D.4.5 | Die Schiedsrichteransetzungen erfolgen durch den Fachwart für Schiedsrichterwesen. |
D.4.6 | Beide Mannschaften (Heim- und Gastmannschaft) sind verpflichtet, jedem Schiedsrichter für die Leitung eines Spieles zu gleichen Teilen folgendes Entgelt zu zahlen: |
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D.4.7 | Der Spielberichtsbogen ist im Original so abzuschicken, dass dieser spätestens am 4. Werktag nach dem betreffenden Spiel bei der Pokal-Spielleitung vorliegt. |
D.5.1 | Alle Spiele werden im "K.O.-System" ausgetragen, die Sieger qualifizieren sich für weitere Runden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
D.5.2 | Der tieferklassige Verein hat stets Heimrecht. Bei Mannschaften aus der gleichen Spielklasse hat der zuerst ausgeloste Verein Heimrecht. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
D.5.3 | Maßgebend für die Einteilung in Heim- und Gastmannschaft und für die Punktedifferenz ist die zu Wettbewerbsbeginn bestehende Spielklassenzugehörigkeit der entsprechenden Mannschaft im Meisterschaftswettbewerb der laufenden Saison. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
D.5.4 | Gespielt wird nach einer Handicap-Regel: Treffen in einem Spiel zwei spielklassenunterschiedliche Mannschaften aufeinander, so erhält die tieferklassige Mannschaft einen Punktevorsprung je Liga Unterschied. Mannschaften, die in der abgelaufenen Saison an keinem Spielbetrieb teilgenommen haben, werden wie Mannschaften der aktuell unterklassigsten Liga eingestuft. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
D.5.5 | Tieferklassige Mannschaften erhalten einen Punktevorsprung, der wie folgt festgelegt ist:
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Teil E - Kostenpauschalen
E.1 Straf- und Bußgelder, Gebühren
E.1.1 | Fehlender oder unvollständiger Teilnehmerausweis | € 05,00 |
pro Mannschaft maximal | € 15,00 | |
E.1.2 | Schiedsrichter-Gebühren für Seniorenspiele | € 17,50 |
E.1.3 | Schuldhafter Verstoß gemäß § 38 Abs. 1a DBB-SO | Spielverlust + € 50,00 |
Schuldhafter Verstoß gemäß § 38 Abs. 1b-l DBB-SO | Spielverlust + € 20,00 | |
E.1.4 | Bearbeitung eines Protestes bei Ablehnung | € 20,00 |
E.1.5 | Spielverlegungen (Einhaltung der 12-Tage-Frist) | € 05,00 |
E.1.6 | Fehlerhaft ausgefüllter Spielberichtsbogen | € 05,00 |
E.1.7 | Verspätete / unterlassene Ergebnismitteilung | € 10,00 |
E.1.8 | Verspätete / unterlassene Einsendung des Spielberichtsbogens | € 10,00 |
E.1.9 | Bearbeitungsgebühr | pro Entscheidung € 02,50 |
E.2.1 | Für hier nicht berücksichtigte Sachverhalte und Gebührensätze gelten die Bestimmungen des BKO- und WBV-Strafen- und Gebührenkatalogs. |
E.2.2 | Alle anfallenden Gebühren oder Bußgelder werden durch die Fachwarte (dazu zählen auch die Spielleitung und die Ergebnissammelstelle) in Rechnung gestellt. Die Beträge sind innerhalb der im Bußgeldbescheid vorgegebenen Frist fällig. Bei Zahlungsverzug erfolgt eine einmalige Mahnung. |
E.3.1 | Fachwart für Finanzen: Manfred Schmidt Email: kassenwart@bbk-ostwestfalen.de |
E.3.2 | Bankverbindung: Basketballkreis Ostwestfalen e.V. Sparkasse Herford, BIC: WLAHDE44XXX, IBAN: DE42 4945 0120 1180 8301 17 |
Teil F - Instanzen | Anschriften
F.1 Spielleitungen und Ergebnisdienste
F.1.1 | Spielleitung Senioren + Sommerpokal: Dennis Henneking Heinrichstraße 11, 32549 Bad Oeynhausen; Mobil: 0177-4709579 Email: spielleitung@bbk-ostwestfalen.de |
F.1.2 | Spielleitung Jugend (männlich + weiblich): Dennis Henneking Heinrichstraße 11, 32549 Bad Oeynhausen; Mobil: 0177-4709579 Email: spielleitung@bbk-ostwestfalen.de |
F.1.3 | Ligaverwaltung: Osman Erhan Am Pulverbach 32, 33803 Steinhagen; Telefon: Mobil: 0177-7170965 Email: sportwart@bbk-ostwestfalen.de |
F.1.4 | Die Spielleitungen fungieren in Ausnahmefällen als jeweils zuständige Ergebnisdienste gemäß Titel. |
F.2.1 | Widerspruch / Protest: jeweilige Spielleitung (siehe Teil F.1 Spielleitungen und Ergebnisdienste) |
F.2.2 | Berufung: Hans Bubenzer (Vorsitzender BKO-Rechtsausschuss) Haller Weg 94b, 33617 Bielefeld; Telefon: 0521-152167 Email: rechtsausschuss@bbk-ostwestfalen.de |
F.3 Schiedsrichter-Umbesetzungsstelle
F.3.1 | Fachwart für Schiedsrichterwesen: Lars Lottermoser Leinenbrink 35, 33824 Werther; Mobil: 0171-8276466 Email: schiedsrichterwart@bbk-ostwestfalen.de |
F.4.1 | Fachwart für Spielbetrieb und Sportorganisation: Osman Erhan Am Pulverbach 32, 33803 Steinhagen; Mobil: 0177-7170965 Email: sportwart@bbk-ostwestfalen.de |
F.4.2 | Fachwart für Jugend- und Schulsport: Emre Atsür Am Niedermühlenhof 23, 33604 Bielefeld; Mobil: 0176-10427990 Email: jugendwart@bbk-ostwestfalen.de |
Anlagen
Anlage 1: Ergebnismeldung per SMS in TeamSL
Anlage 2: Einsatzmöglichkeiten Jugendlicher
Anlage 3: Mini-Regelungen
Anlage 4: MMV-Kriterien für U14 - U16
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Ausschreibung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Eine Überprüfung nach § 4.1 DBB-RO ist zulässig. Ein entsprechender Antrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung beim Rechtsausschuss des Basketballkreises Ostwestfalen zu stellen.
Beschlussfassung durch den Vorstand des Basketballkreises Ostwestfalen (Stand: 30. April 2020)
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