§ 1 Allgemeines
Für die Rechtsprechung im Zuständigkeitsbereich des Basketballkreises Ostwestfalen (BKO) ist die Rechtsordnung des Deutschen Basketball Bundes (DBB) in Verbindung mit der des Westdeutschen Basketball-Verbandes (WBV) sowie den folgenden Ergänzungen maßgeblich.
§ 2 Zuständigkeiten
- Für Entscheidungen, die sich aus dem Spielbetrieb ergeben oder mit diesem im Zusammenhang stehen, sind zuständig:
a) als Vorinstanz die Spielleitung oder die für den jeweiligen Aufgabenbereich zuständigen Gremien oder Einzelpersonen,
b) als 1. Rechtsinstanz (Berufungsinstanz) die Rechtskommission des BKO,
c) als 2. Rechtsinstanz (Revisionsinstanz) der Rechtsausschuss des WBV. - Für den Gnadenerweis nach §26 DBB-RO ist die/der 1. Vorsitzende des Kreises zuständig.
§ 3 Gebühren
Vor Einleitung eines Verfahrens werden folgende Gebühren erhoben:
a) Protestverfahren (Vorinstanz) € 52,00
b) Berufungsverfahren (1. Rechtsinstanz) € 104,00
c) Für Revisionsverfahren (2. Rechtsinstanz) gelten die Gebührensätze des WBV.
§ 4 Strafen- und Gebührenkatalog
- Für die Ahndung von Verstößen gegen die Satzung, Ordnungen und Ausschreibungen des Basketballkreises Ostwestfalen gilt der Strafen- und Gebührenkatalog des BKO gemäß § 23 Abs. 3 der DBB-Rechtsordnung.
- Sofern einzelne Sachverhalte hierin nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Strafenkatalogs und der Beitrags- & Gebührenordnung des WBV in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 5 Rechtsmittel
- Gegen Entscheidungen der Vorinstanzen ist neben der Berufung auch das Rechtsmittel des Wider-spruchs (Vorverfahren gemäß § 17 Abs. 5 DBB-RO) gegeben. Mit dem Widerspruch kann die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit von Entscheidungen überprüft werden.
- Der Widerspruch ist binnen einer Woche schriftlich mit Begründung bei der Vorinstanz zu erheben, die die angefochtene Entscheidung erlassen hat. Eine Kopie der angefochtenen Entscheidung ist beizufügen. Die Vorschriften des § 18 Abs. 1 S. 2 DBB-RO sind zu beachten.
- Wahlweise kann die Rechtsmäßigkeit von Entscheidungen auch mit dem Rechtsmittel der Berufung überprüft werden. Die Berufung muss innerhalb einer Woche, ihre Begründung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Entscheidung beim Vorsitzenden der Rechtskommission des BBK Ostwestfalen schriftlich eingegangen sein. Der Berufungsschrift ist diese Entscheidung in Kopie und ein Beleg über die Einzahlung der Berufungsgebühr von 104,00 € auf ein BKO-Konto beizufügen.
- Die Formvorschriften der §§ 18 bis 28 DBB-RO sind zu beachten.
- Rechtsmittel haben gem. § 19 Abs. 1 DBB-RO keine aufschiebende Wirkung.
- Entscheidungen gelten 3 Tage nach Postaufgabe (Datum des Post-/Zeitstempels) als zugegangen.
§ 6 Änderung der Kreis-Rechtsordnung
Die Kreis-Rechtsordnung kann mit einfacher Mehrheit vom Kreistag geändert werden.
§ 7 Inkrafttreten der Kreis-Rechtsordnung
Die Kreis-Rechtsordnung tritt in neuer Fassung mit Beschluss durch den Kreistag in Kraft.
Beschlussfassung durch den ordentlichen Kreistag am 25. März 2023