§ 1 Allgemeines
- Die Kreis-Spielordnung (KSO) des Basketballkreises Ostwestfalen e.V. (BKO) regelt dessen Spiel-betrieb der Senioren in Verbindung mit den Satzungen und Ordnungen des Deutschen Basketball-Bundes (DBB), des Westdeutschen Basketball-Verbandes (WBV) und des BKO.
- In dieser Spielordnung nicht geregelte Einzelheiten und zulässige Abweichungen können vom Veranstalter durch Ausschreibung festgelegt werden.
- Verstöße gegen die Spielordnungen und Ausschreibungen des DBB, WBV und BKO werden gemäß Strafen- und Gebührenkatalog des BKO geahndet. Dort nicht geregelte Tatbestände werden nach den Bestimmungen der Rechtsordnungen des DBB, WBV und BKO geahndet.
§ 2 Verantwortung für den Spielbetrieb
- Der Basketballkreis Ostwestfalen ist Veranstalter der Meisterschaftswettbewerbe der Kreisligen.
- Verantwortlich für den Spielbetrieb der Senioren-Mannschaften ist der Fachwart für Spielbetrieb und Sportorganisation.
- Dieser kann zur Aufstellung der Spielpläne und Übernahme der Staffelleitung Mitglieder der Sport-Kommission einsetzen, die die Abschlusstabellen ihrer Ligen unverzüglich dem Fachwart für Spielbetrieb und Sportorganisation mitteilen.
- Der Fachwart für Spielbetrieb und Sportorganisation ist an Weisungen des Vorstandes gebunden.
§ 3 Spielbetrieb
- Es können nur Vereine oder Spielgemeinschaften am Spielbetrieb teilnehmen, die Mitglied im WBV oder im BKO sind. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des BKO.
- Der Meisterschaftswettbewerb – getrennt nach Damen und Herren – wird in Hin- und Rückrunden-spielen durchgeführt. Zusätzlich können weitere Platzierungsrunden (Playoffs und Playdowns) durchgeführt werden.
- Die Anzahl der einzelnen Spielklassen und spielenden Mannschaften legt der Veranstalter fest.
- Die Meldung von Mannschaften muss bis zu dem vom Veranstalter festgesetzten Zeitpunkt erfolgen.
- Die Zuordnung der Mannschaften in den Kreisligen erfolgt gemäß den Platzierungen der voran-gegangenen Saison, nach der Anzahl von Mannschaftsmeldungen und nach regionalen Gesichts-punkten. Näheres regelt die Ausschreibung.
- Auf- und Abstiegsbestimmungen werden durch die jährliche Ausschreibung des Kreises geregelt.
- Wird gegen eine Mannschaft der 3. technische Spielverlust gemäß §37 oder §38 DBB-SO ausgesprochen, so wird diese Mannschaft automatisch vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen.
- Mit benachbarten Kreisen können zur Durchführung eines gemeinsamen Spielbetriebes vertragliche Vereinbarungen getroffen werden. Über eventuelle Kooperationen entscheidet der Vorstand des BKO.
§ 4 Rahmenterminspielplan
- Der BKO veröffentlicht nach Eingang der Mannschaftsmeldungen den Rahmenterminspielplan.
- Die Vereine müssen in der vom Veranstalter festgesetzten Frist die erforderlichen Daten für ihre Heimspiele (Datum, Uhrzeit, Spielhalle) selbstständig in der Spielbetriebssoftware TeamSL eintragen.
- Nach Überprüfung und – falls notwendig – Korrektur der Spielplandaten veröffentlicht der BKO den endgültigen Spielplan. Er kann nach Hin- und Rückrunde getrennt ausgegeben werden.
- Die verbindlichen Spielpläne mit Spielzeiten, Hallenangaben und SR-Ansetzungen sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der Wettbewerbe bekanntzugeben.
§ 5 Pokalwettbewerb
- Der Basketballkreis Ostwestfalen richtet nach Möglichkeit in jedem Jahr im Anschluss an den Meisterschaftsspielbetrieb einen Pokalwettbewerb (Sommerpokal) aus.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine des Kreises Ostwestfalen, die mit einer Damen- und/oder Herrenmannschaft am Wettbewerb „Senioren I“ des WBV oder des Kreises teilnehmen.
- Die Teilnahmeabsicht an diesem Wettbewerb muss der Verein dem Veranstalter anzeigen. Nach Eingang der Anzeige besteht eine Teilnahmepflicht.
- Der Pokalspielbetrieb wird gemäß der Ausschreibung für den Sommerpokal durchgeführt.
§ 6 Entscheidungen gegen Spielteilnehmer
- Entscheidungen gegen Spielteilnehmer (Spieler, Trainer, Mannschaftsbegleiter, Schiedsrichter, Offizielle) werden deren Meldeverein zugesandt. Der Verein gilt als Empfangsberechtigter.
- Sperren gemäß § 4 Abs. 4 WBV-Rechtsordnung gelten für jeden Spielbetrieb, unabhängig davon, wer Veranstalter des Spielbetriebes ist.
§ 7 Rechtsmittel
Gegen Entscheidungen, die auf Grund der Kreis-Spielordnung getroffen werden, ist ein Widerspruch beim Fachwart für Spielbetrieb und Sportorganisation und eine Berufung beim Vorsitzenden der BKO- Rechtskommission möglich.
§ 8 Änderung der Kreis-Spielordnung
- Die Kreis-Spielordnung kann mit einfacher Mehrheit vom Kreistag geändert werden.
- Soweit Änderungen übergeordneter Vorschriften eine Anpassung der KSO notwendig machen, ist der Vorstand des BKO auf Vorschlag des Fachwartes für Spielbetrieb und Sportorganisation befugt, hierzu Änderungen dieser Ordnung zu beschließen; diese treten nach Beschlussfassung vorläufig in Kraft und bedürfen der Bestätigung durch den nächsten Kreistag.
§ 9 Inkrafttreten der Kreis-Spielordnung
Die Kreis-Spielordnung tritt mit Beschluss durch den Kreistag in Kraft.
Beschlussfassung durch den ordentlichen Kreistag am 13. April 2019